Vorschlag zur Einführung einer Strompreis-Sicherung im EEG

Olav Gutting MdB veröffentlicht Konzept von Bundesumweltminister Peter Altmaier

Foto: Bundesumweltminister Peter Altmaier - Fotograf: CDU/CSU-Bundestagsfraktion/Christian Doppelgatz

Bundesumweltminister Altmaier hat aktuell Vorschläge zur Einführung einer Strompreissicherung im EEG gemacht. Dieser umfasst folgende Punkte:

- Zur Sicherung der Berechenbarkeit, Verlässlichkeit und Bezahlbarkeit der EEG-bedingten Stromkosten soll die Höhe der EEG-Umlage erstmals gesetzlich festgeschrieben und begrenzt werden.

- Danach bleibt die EEG-Umlage in den Jahren 2013 und 2014 unverändert auf dem seit 1. Januar dieses Jahres geltenden Wert von 5,28 Cent je Kilowattstunde. Für die folgenden Jahre soll ihr Anstieg auf max. 2,5 % pro Jahr begrenzt werden.

- Zur Umsetzung dieser Strompreis-Sicherung sind Einmal-Maßnahmen (die auf jeden Fall wirken) sowie ein System automatischer Stabilisatoren (die nur im Bedarfsfall wirken) erforderlich, zu dem alle Akteure der Energiewende einen ausgewogenen Beitrag leisten müssen.

Unter anderem ist vorgesehen:

- den Zahlungsbeginn der Einspeisevergütung für Neuanlagen zu flexibilisieren,

- die Ausnahme-Regelungen für energieintensive Unternehmen zu reduzieren und zu begrenzen,

- die zunehmende Entsolidarisierung bei der EEG-Umlage durch Eigenproduktion und -verbrauch zu stoppen, sowie

- einen einmaligen EEG-Soli von Betreibern von Bestandsanlagen zu erheben. Die notwendigen Gesetzesänderungen sollen noch vor der Sommerpause verabschiedet werden und zum 1. August 2013 in Kraft treten.

Quelle / Copyright: Bundesumweltministerium / Foto: Bundesumweltminister Peter Altmaier: CDU/CSU-Bundestagsfraktion/Christian Doppelgatz.