Gutting begrüßt Überprüfung der generellen Einkommensteuererklärungspflicht für beschränkt Steuerpflichtige

Seit dem 01. 01. 2009 müssen auch Zehntausende von saisonalen Hilfskräften aus dem Ausland, die Jahr für Jahr unsere Bauern bei der Ernte unterstützen, eine Steuererklärung abgeben. Die Neuregelung dürfte bei Saisonarbeitskräften im Hinblick auf deren relativ geringe Einkünfte zu keinen nennenswerten Steuermehreinnahmen beim deutschen Fiskus führen. Dem steht aber ein nicht unerheblich hoher Verwaltungsaufwand auf Seiten der Arbeitgeber und der Finanzämter gegenüber.

Der Abgeordnete des „Spargel-Wahlkreises“ Olav Gutting (CDU) begrüßt ausdrücklich, dass die Bundesregierung auf Initiative des Landes Baden-Württemberg die geltende Rechtslage überprüft und ggf. Änderungen für den Bereich der saisonalen Hilfskräfte im Einkommenssteuergesetz vorgenommen werden sollen. Gutting wird sich im Rahmen seiner Arbeit als Mitglied des Finanzausschusses für eine angemessene Lösung im Sinne Landwirte und der Betroffenen selbst einsetzen.