Beratungen zum Bundeshaushalt 2010

Berlin. Die erste Sitzungswoche des Deutschen Bundestages im Jahr 2010 stand ganz im Zeichen der parlamentarischen Beratungen über den Bundeshaushalt 2010. In erster Lesung debattierte das Parlament über den von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble vorgelegten Haushaltsentwurf. Bei der Haushaltsaufstellung und bei den jetzt beginnenden Beratungen wurde sehr schnell deutlich, dass unser Land mit der notwendigen Konsolidierung des Bundeshaushalts vor einer haushalts- und finanzpolitischen Herausforderung steht, für die es in der jüngeren Geschichte der Bundesrepublik Deutschland kein Beispiel gibt. Neben der angestrebten zügigen Wiedereinhaltung des 3-Prozent-Defizitkriteriums des Europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes erfordert insbesondere die zwingende Einhaltung der neuen Schuldenregel des Grundgesetzes eine Reduzierung des strukturellen Defizits im Bundeshaushalt um rund 60 Mrd. € in gleichbleibenden Abbauschritten bis zum Jahr 2016. Mit den nun beginnenden parlamentarischen Beratungen zum Bundeshaushalt 2010 gehen wir einen ersten wichtigen Schritt zur Bewältigung dieser großen Herausforderung. Da das Haushaltsgesetz 2010 aufgrund der Bundestagswahlen erst im Laufe des Jahres 2010 verkündet werden kann, gilt bis zu diesem Zeitpunkt die vorläufige Haushaltsführung, die gemäß Artikel 111 Grundgesetz starken Restriktionen unterliegt.

Ehrgeiziges Ziel der Koalition ist es daher, die parlamentarischen Beratungen bis Ende März 2010 abgeschlossen zu haben, damit die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt noch im April 2010 erfolgen kann. Die zweite und dritte Lesung zum Bundeshaushalt 2010 ist daher auch bereits für die 11. KW (15. bis 19. März 2010) vorgesehen. Mit der schnellstmöglichen Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung unterstützen wir eine effektive und rasche Umsetzung der im Bundeshaushalt 2010 vorgesehenen konjunkturstützenden Maßnahmen. Die außergewöhnliche Kürze der parlamentarischen Beratungszeit erfordert einen straffen Ablauf der anstehenden Beratungen. So wird der Haushaltsausschuss in den kommenden drei Sitzungswochen des Deutschen Bundestages alle Einzelpläne der verschiedenen Ressorts beraten.

Dabei ist für uns völlig klar: Die Höhe der Nettokreditaufnahme mit 85,8 Mrd. €, die der historischen Finanz- und Wirtschaftskrise geschuldet ist, bildet die absolute Obergrenze für das Haushaltsjahr 2010. Mit Blick auf die Einhaltung der Schuldenregel im Grundgesetz und des dadurch erforderlichen Konsolidierungsvolumens ab dem Haushalt 2011 wird es jedoch auch bereits in diesem Jahr unser gemeinsames Ziel sein, die Nettokreditaufnahme – wo möglich – in den Haushaltsberatungen weiter zu senken. Uns leiten vor diesem Hintergrund folgende Kriterien: Einnahmen und Ausgaben sind in jedem Einzelplan kritisch auf den Prüfstand zu stellen, um möglichst zusätzliche Einsparpotenziale zu erwirtschaften. Maßnahmen mit zusätzlichen Haushaltsbelastungen auf der Einnahmen- oder auf der Ausgabenseite sind dagegen dauerhaft im gleichen Politikbereich gegenzufinanzieren.

Für unsere Haushälter steht in diesem Zusammenhang fest: Erhöhungen der Ausgaben oder Reduzierungen der Einnahmen eines Einzelplans kommen im Hinblick auf das vorrangige Konsolidierungsziel des Bundeshaushalts nicht in Betracht. Zur Verbesserung der Qualität und Nachhaltigkeit des Haushalts sind Möglichkeiten zur Stärkung investiver Ausgaben gegen entsprechende Umschichtungen aus dem konsumtiven Bereich in möglichst großem Umfang zu suchen und zu nutzen. Die Stärkung der Investitionen bildet die Grundlage für ein stabiles Wirtschaftswachstum in der Zukunft. Nur mit einer stabil wachsenden Wirtschaft erreichen wir unsere Ziele: 1. gestärkt aus der Krise hervorzugehen und 2. im Sinne nachfolgender Generationen, so rasch wie möglich wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.