Olav Gutting MdB informiert aus Berlin

Hochfrequenzhandel mit Wertpapieren / Keine automatische Weitergabe von Meldedaten / Keine Privatisierung der Wasserversorgung

Hochfrequenzhandel mit Wertpapieren: Mit den Stimmen der christlich-liberalen Koalition und gegen das Votum der Opposition hat der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Vermeidung von Gefahren und Missbräuchen im Hochfrequenzhandel in einer vom Finanzausschuss geänderten Fassung angenommen. Damit sollen die Risiken des algorithmischen Hochfrequenzhandels mit Wertpapieren (elektronischer Handel in Sekundenbruchteilen) begrenzt werden. Hochfrequenzhändler werden der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterstellt und müssen ihren Handel so betreiben, dass der Markt nicht gestört wird. Verstöße werden als Marktmanipulation gewertet.

Auch müssen die Händler ein angemessenes Verhältnis zwischen ihren Auftragseingaben und den tatsächlichen Geschäften gewährleisten. Der Finanzausschuss hat unter anderem die Aufsichtsbefugnisse noch weiter gefasst und die Möglichkeit geschaffen, dass Börsen Gebühren für die übermäßige Nutzung ihrer Systeme verlangen können.

Hintergrund: Bestimmte Handelsteilnehmer setzen beim elektronischen Handel algorithmische Handelsprogramme ein, die Kauf- und Verkaufssignale in sehr kurzen Abständen von teilweise nur einigen Sekundenbruchteilen generieren und das Halten von Finanzinstrumenten nur für sehr kurze Zeiträume vorsehen. Dies birgt eine Vielzahl neuer Risiken: extreme und irrationale Kursschwankungen, überlastete Handelssysteme, aber auch neue Missbrauchsmöglichkeiten. Mit dem Hochfrequenzhandelsgesetz wird diesen Risiken entgegengewirkt und das Finanzsystem insgesamt krisenfester gemacht. Deutschland nimmt bei der Regulierung des Hochfrequenzhandels eine Vorreiterrolle in Europa ein. Das Gesetz nimmt die auch auf europäischer Ebene im Rahmen der Überarbeitung der Finanzmarktrichtlinie MiFID geplanten Regelungen auf nationaler Ebene vorweg und ergänzt diese.

Keine automatische Weitergabe von Meldedaten:
Ebenfalls an diesem Donnerstag hat der Deutsche Bundestag bei Enthaltung der Linksfraktion die Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat zum Gesetz zur Fortentwicklung des Meldewesens vom 26. Februar angenommen. Damit dürfen Einwohnermeldeämter persönliche Daten der Bürger künftig nur bei ausdrücklicher Einwilligung der Betroffenen an Unternehmen weitergeben.

Eine ursprünglich auf Empfehlung des Bundestagsinnenausschusses eingeführte Widerspruchslösung wurde nun gestrichen. Eine automatische Weitergabe von Meldedaten ist damit nicht mehr möglich. Bürger können künftig ihre Zustimmung entweder generell der Meldebehörde oder individuell einem einzelnen Unternehmen gegenüber erteilen. Die Ämter sollen stichprobenartig überprüfen, ob entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen. Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet. Der Beschluss enthält zudem Vorgaben zur Zweckbindung der Auskunft zum Wiederverwendungsverbot, um die Bürger vor sogenannten Schattenmelderegistern und "Adresspooling" zu schützen. So darf ein Unternehmen die Meldedaten ausschließlich für den konkreten Zweck verwenden, für dessen Erfüllung sie übermittelt wurden. Das geänderte Gesetz tritt im Mai 2015 in Kraft.

Keine Privatisierung der Wasserversorgung: Der Deutsche Bundestag debattierte an diesem Donnertag erneut die Vorschläge der Europäischen Kommission zur geplanten Ausschreibungspflicht für die Wasserversorgung. Hierzu erklärte der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer: „Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, zeigt endlich Wirkung. EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. Dies begrüßen wir ausdrücklich.

Das Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von Anbeginn haben wir uns gegen eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung ausgesprochen. Mit der Vorlage dieses Richtlinien-Vorschlags hat die Kommission ihre Kompetenzen klar überschritten. Nun gilt es zu verhindern, dass bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung gefährdet werden. Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Auch die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland müssen berücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Verhandlungen in besonderer Verantwortung.“