Erweiterung des Euro-Rettungsfonds beschlossen

Christlich-liberale Koalition stärkt dabei Beteiligungsrechte des Parlaments

Flaggen EU und Griechenland / Foto: © Busse

Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen Donnerstag, 29. September 2011 nach mehrmonatiger intensiver Diskussion in abschließender Lesung die Erweiterung des Euro-Rettungsfonds "Europäische Finanzstabilisierungsfazilität" (EFSF) beschlossen. Mit 523 Ja-Stimmen bei 85 Gegenstimmen und drei Enthaltungen nahmen die Abgeordneten den Gesetzentwurf von CDU/CSU und FDP „zur Änderung des Gesetzes zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ in der vom Haushaltsausschuss am 21. September dieses Jahres geänderten Fassung in namentlicher Abstimmung an. Damit wird der Gewährleistungsrahmen der Bundesrepublik zur Abwendung einer drohenden Zahlungsunfähigkeit von Euro-Mitgliedstaaten von 123 Milliarden Euro auf 211 Milliarden Euro erhöht.

Das Änderungsgesetz geht auf Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs der Eurozone vom 11. März und 21. Juli 2011 zurück. Im März hatten diese beschlossen, bis zum Auslaufen der Zweckgesellschaft „Europäische Finanzstabilisierungsfazilität“ (EFSF) zum 30. Juni 2013 und der Übernahme ihrer Aufgaben durch einen dauerhaften Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) die vereinbarte maximale Darlehenskapazität der EFSF von 440 Milliarden Euro in vollem Umfang bereitzustellen.

Im Juli wurde beschlossen, die EFSF mit zusätzlichen, flexibleren Instrumenten auszustatten. Danach kann die EFSF, auch Euro-Rettungsschirm genannt, künftig unter Auflagen auch vorsorglich eine Kreditlinie zugunsten eines Euro-Mitgliedstaates bereitstellen, Darlehen an Staaten zur Refinanzierung ihrer Banken gewähren und bei außergewöhnlichen Umständen auf dem Finanzmarkt und Gefahren für die Finanzstabilität Anleihen eines Euro-Mitgliedstaates auf dem Sekundärmarkt kaufen, um „Ansteckungsgefahren“ zu verhindern.

Jede Maßnahme zum Erhalt der Zahlungsfähigkeit eines Euro-Mitgliedstaates wird auch künftig nur dann gewährt, wenn dies erforderlich ist, um die Finanzstabilität der gesamten Eurozone zu wahren. Alle erforderlichen Finanzhilfen sind mit strengen Auflagen verbunden, die der "makroökonomischen Situation des betroffenen Landes" angemessen sind. Mit dem nun beschlossenen Gesetz verschafft die christlich-liberale Koalition dem Deut­schen Bundestag zudem weitreichende Befugnisse, um die finanzielle Kontrolle zu in­tensivie­ren und die demokratische Legitimität der Rettungsmaßnahmen zu ver­breitern.

Das Bundesverfassungsgericht hatte in einem Urteil zur Griechenlandhilfe und zum Euro-Rettungsschirm vom 7. September dieses Jahres unter anderem die Bundesregierung verpflichtet, vor künftigen Hilfsmaßnahmen jedes Mal die Zustimmung des Haushaltsausschusses des Bundestages einzuholen. Bislang musste sich die Regierung um ein Einvernehmen mit dem Ausschuss nur "bemühen". Bei den Euro-Hilfen dürfe es keinen Automatismus geben, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt, hieß es im Urteil. Die Entscheidung über Einnahmen und Ausgaben der öffentlichen Hand müsse nach Artikel 38 des Grundgesetzes als "grundlegender Teil der demokratischen Selbstgestaltungsfähigkeit im Verfassungsstaat" in der Hand des Deutschen Bundestages bleiben. Auch in einem "System intergouvernementalen Regierens" müssten die Abgeordneten die Kontrolle über fundamentale haushaltspolitische Entscheidungen behalten.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gilt daher künftig, dass der Deutsche Bundestag Anträgen auf Notmaßnahmen, Änderungen an mit den Schuldnerländern getroffenen Vereinbarungen sowie Anpassungen am Rettungsschirm zustimmen muss. Ein Automatismus bei den Euro-Hilfen ist damit ausgeschlossen. Die nun beschlossenen zusätzlichen Instrumente der ESFS und die umfassenden Beteiligungsrechte des Deutschen Bundestages werden helfen, Ansteckungsgefahren bis hinein in die Realwirtschaft zu bannen und damit unsere Wirtschaft und unsere Währung zu sichern.