Olav Gutting MdB berichtet aktuell aus Berlin

Themen: Ordnungsgeld für Abgeordnete / Vormundschafts- und Betreuungsrecht / Berufsbildungsbericht 2011 / Ausweitung der Lkw-Maut

Foto Olav Gutting MdBOrdnungsgeld für Abgeordnete: Nachdem der Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung des Bundestages den Weg freigemacht hat für die Einführung eines Ordnungsgeldes gegen Abgeordnete, die Sitzungen im Parlament stören, stand in dieser Woche in erster Lesung das „Neunundzwanzigste Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes – Einführung eines Ordnungsgeldes“ zur Beratung im Parlament an. Mit dem Gesetz reagiert der Deutsche Bundestag auf wiederholte Ordnungsstörungen der Linksfraktion im Plenum. In dem von den Koalitionsfraktionen zusammen mit der SPD eingebrachten Antrag heißt es: „Die derzeit nach der Geschäftsordnung des Bundestages möglichen Ordnungsmaßnahmen bei Störungen der Plenarsitzungen des Bundestages durch einzelne oder mehrere Abgeordnete haben sich in Einzelfällen als zu wenig effektiv und ausdifferenziert erwiesen“. Das neue Gesetz eröffnet zukünftig die Möglichkeit, gegen Abgeordnete, die Sitzungen des Deutschen Bundestages stören, ein Ordnungsgeld in Höhe von 1.000 Euro, im Wiederholungsfall in Höhe von 2.000 Euro zu erheben. Die Maßnahme kann vom jeweils sitzungsleitenden Präsidenten bei einer "nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Bundestages" verhängt werden. Sie bewegt sich oberhalb des Ordnungsrufes und unterhalb des Sitzungsausschlusses.

Vormundschafts- und Betreuungsrecht: Mit dem in dieser Woche abschließend beratenen “Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts“ werden Konsequenzen aus wiederkehrenden Fällen von Kindesmisshandlungen und –vernachlässigungen gezogen. Im Kern geht es bei der Reform darum, die Notwendigkeit eines ausreichenden persönlichen Kontakts eines Vormunds zu seinem Mündel (minderjährige Person, die unter Vormundschaft steht) ausdrücklich gesetzlich zu verankern, um so dessen Pflege und Erziehung wirksamer gewährleisten zu können. Untersuchungen haben aufgedeckt, dass auch der für die betroffenen Kinder bestellte Vormund diese nicht vor Gefährdungen, die häufig von ihrem unmittelbaren Umfeld ausgingen, geschützt hatte. Deshalb wird das Erfordernis eines ausreichenden persönlichen Kontakts zwischen Vormund und Mündel mit Berichtspflicht gesetzlich verankert und die Pflicht des Vormunds zur Pflege und Erziehung des Mündels im Gesetz stärker hervorgehoben. Ferner sollen die Fallzahlen in der Amtsvormundschaft auf höchstens 50 Vormundschaften je Mitarbeiter begrenzt werden.

Berufsbildungsbericht 2011: In dieser Woche stellte Bundesbildungsministerin Annette Schavan den von ihr vorgelegten und vom Bundeskabinett beschlossenen Bundesbildungsbericht 2011 im Deutschen Bundestag vor. „Geprägt vom demografisch bedingten Bewerberrückgang, der Zunahme der Zahl betrieblicher Ausbildungsverträge, der Verringerung der Zahl der Altbewerber und der Zahl junger Menschen im Übergangssystem“ hat sich dem Bericht zufolge „die Ausbildungslage 2010 […] für Ausbildungsbewerber und Ausbildungsbewerberinnen weiter verbessert“. Zum Ende des Ausbildungsjahres 2010 bestand ein Überschuss an unbesetzten Ausbildungsstellen. Gleichzeitig gestaltet sich der Einstieg in die Ausbildung für eine nicht zu unterschätzende Zahl von Jugendlichen dennoch schwierig. Der Bericht nennt zudem als zentrale Herausforderungen zur künftigen Fachkräftesicherung den demografisch bedingten Rückgang von Schulabgängern, den Zugang für junge Menschen aus dem Übergangssystem in berufliche Bildung, die Attraktivitätssteigerung der dualen Ausbildung und die Berücksichtigung europäischer und internationaler Entwicklungen bei der Gestaltung der nationalen Berufsbildungspolitik.

Ausweitung der Lkw-Maut: Abschließend hat der Deutsche Bundestag in dieser Woche über einen von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung der mautrechtlichen Vorschriften für Bundesfernstraßen beraten. Dabei geht es insbesondere darum, die bislang nur auf Autobahnen geltende Maut für schwere Nutzfahrzeuge auch auf vierspurige Fernstraßen auszudehnen, die unmittelbar an eine Autobahn angebunden sind oder in der Anlage des Gesetzes genannt werden.