Olav Gutting MdB berichtet aus Berlin

Themen: Energiekonzept wurde verabschiedet / Erste Lesung: Neuregelung der Sicherungsverwahrung

Foto Olav Gutting MdBEnergiekonzept verabschiedet: In dieser Woche wurde in zweiter und dritter Lesung das Energiekonzept verabschiedet, welches eine Gesamtstrategie zur Sicherstellung einer zuverlässigen, wirtschaftlichen und umweltverträglichen Energieversorgung darstellt. „Heute geht es um nicht weniger als die Verabschiedung des weltweit ambitioniertesten Energiekonzeptes“, eröffnete der Waiblinger Abgeordnete und wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Joachim Pfeiffer, die Debatte im Bundestag. Das Konzept stelle einen "Marshallplan für den Umbau der deutschen Energiewirtschaft" dar, so Pfeiffer.

Die Verlängerung der Atomlaufzeiten und die Abschöpfung von 30 Milliarden Euro der zusätzlichen Gewinne der Betreiber seien notwendig, um den Umbau der Energieversorgung bis 2050 bezahlbar zu machen. Die Koalition werde "den unstrittigen volkswirtschaftlichen Nutzen der Kernenergie nützen und abschöpfen". Gleichzeitig betonte er das Ziel der drastischen Verringerung der Treibhausgase bis 2050 und des Ausbaus der erneuerbaren Energien. Die Koalition lege mit dem Konzept dar, wie diese Ziele konkret zu erreichen seien. So beschreibt das Konzept erstmalig den Weg in das Zeitalter der erneuerbaren Energien und zeichnet die Entwicklung und Umsetzung einer bis 2050 reichenden Gesamtstrategie vor. Im Energiemix der Zukunft sollen die erneuerbaren Energien den Hauptteil übernehmen. Auf diesem Weg werden in einem dynamischen Energiemix die konventionellen Energieträger kontinuierlich durch erneuerbare Energien ersetzt. Die Kernenergie baut eine Brücke auf dem Weg dorthin. Das Energiekonzept wird durch ein 10-Punkte-Sofortprogramm ergänzt. Dieses umfasst zehn besonders vordringliche Maßnahmen, die bereits zum Ende des kommenden Jahres realisiert werden sollen.

Neuregelung der Sicherungsverwahrung: In dieser Woche hat der Deutsche Bundestag in erster Lesung das Gesetz zur Neuordnung des Rechts der Sicherungsverwahrung beraten. Durch eine umstrittene Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte sind im vergangenen Jahr Schutzlücken im Recht der Sicherungsverwahrung entstanden, die schnellstmöglich geschlossen werden müssen. „Mit dem ‚Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter Gewalttäter‘ soll die rechtliche Grundlage geschaffen werden, um diejenigen Altfälle unterzubringen, die nach dem Urteilsspruch des Menschenrechtsgerichtshofs auf Freilassung geklagt haben oder noch klagen können. Dabei handelt es sich um etwa 100 Sicherungsverwahrte, die unverändert als gefährlich gelten“, erklärte der Innenpolitiker und Böblinger Abgeordnete Clemens Binninger.