Olav Gutting MdB informiert aktuell: Hartz IV-Reform umgesetzt

Koalition legt Bildungsprogramm für Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien vor

Foto Olav Gutting MdBBerlin. Am vergangenen Wochenende hat sich der Koalitionsausschuss auf die Neugestaltung der Regelleistung nach SGB II verständigt. Danach bleiben die Hartz-IV-Regelleistungen stabil – sowohl bei den Erwachsenen als auch bei den Kindern. Hintergrund: Nötig wurde eine Neufassung aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010. Darin beanstandeten die Richter die bestehende Regelung im Zweiten Sozialgesetzbuch – einem Gesetz, das unter der damaligen rot-grünen Bundesregierung zustande gekommen war – als nicht verfassungskonform und verlangten Änderungen. Die klaren Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts waren die Leitplanken bei der Ermittlung der existenznotwendigen Aufwendungen auf der Grundlage verlässlicher Zahlen, die transparent, sach- und realitätsgerecht sowie nachvollziehbar und schlüssig auszugestalten waren.

Mit der Entscheidung im Koalitionsausschuss ist nun in dieser Woche der Gesetzentwurf zur Neubemessung des Regelbedarfs im SGB II und im SGB XII von Bundesministerin Ursula von der Leyen auf den Weg gebracht worden. Worum geht es im Einzelnen: Die neue Regelleistung für alleinstehende und alleinerziehende Erwachsene wird künftig 364 Euro betragen. Das ist eine Steigerung um fünf Euro. Obwohl die Regelleistung für Kinder und Jugendliche den neuen Berechnungen zufolge hätte sinken müssen, wird die Koalition, die im Bereich der Kinderregelsätze Vertrauensschutz für die Familien will, diese Sätze nicht verringern.

Mit der von Ursula von der Leyen erarbeiteten Neubemessung liegen nunmehr transparent und nachvollziehbar berechnete Hartz-IV-Sätze – auch für Kinder und Jugendliche – vor. Nur dazu und nicht zu einer Erhöhung der Regelleistung hatte das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber verpflichtet. Um es ganz klar zu sagen: Die Notwendigkeit von Sozialtransfers als Akt der Solidarität stellt die Union grundsätzlich nicht infrage. Ziel unseres solidarischen Handelns darf aber nicht die dauerhaft erträgliche Ausgestaltung der Not sein. Vielmehr geht es uns als Union darum, dem in Not geratenen Menschen eine Rückkehr zu einem Leben in Freiheit und Eigenverantwortung zu ermöglichen und Gerechtigkeit auch gegenüber denen zu üben, die mit harter Arbeit ein geringes Einkommen aus eigener Anstrengung erwirtschaften.

Im Gegensatz zu den Sozialdemokraten wollen wir Hartz IV nicht möglichst bequem ausgestalten, sondern die Menschen aus Hartz IV herausholen. Anträge der Grünen, die als Sofortmaßnahme die Anhebung der Regelsätze für Erwachsene auf 420 Euro, oder gar der Linken, die sogar eine Anhebung auf 500 Euro fordern, werden wir daher im Bundestag ablehnen. Wir holen die Menschen durch eine Politik, die in die Fähigkeiten und Köpfe der Kinder und Jugendlichen im SGB-II-Bezug investiert, aus Hartz IV heraus.

Zentraler Bestandteil unserer Neuregelung ist deshalb ein Bildungspaket. Ergänzend zu den Regelleistungen erhält jedes Kind Zugang zu einem Verein in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, zu Ferienfreizeiten und außerschulischer Bildung mit einem Jahresbeitrag bis zu 120 Euro (monatlich 10 Euro), Schulmaterial im Gegenwert von 100 Euro (70 Euro zu Schuljahresbeginn, 30 Euro zum Schulhalbjahr) im Schuljahr und einen Zuschuss zu Schul- und Kitaausflügen von 30 Euro im Jahr. Kinder und Jugendliche, die am Kita- oder Schulmittagessen teilnehmen, erhalten einen Zuschuss von ca. 2 Euro pro Mittagessen. Kinder mit objektiven Schulproblemen erhalten ergänzend zu den schulischen Angeboten soweit erforderlich eine angemessene Lernförderung. Entscheidend ist, dass wir bedürftigen Kindern die Förderung von Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe geben, die nötig ist, um ihre Lebenschancen zu verbessern. Für die gesamte Gesellschaft ist dies ein wichtiges Signal und Kompass unserer Wertentscheidung zu Solidarität, sozialer Gerechtigkeit und Subsidiarität.