Gutting informiert zu den Themen: Religionsfreiheit weltweit durchsetzen / Reform des Gesundheitssystems / Neue Regeln auf dem Arzneimittelmarkt / Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren

Religionsfreiheit weltweit durchsetzen: An diesem Donnerstag debattierte der Deutsche Bundestag den Antrag der Koalitionsfraktionen „Religionsfreiheit weltweit schützen“. In mehr als 64 Ländern der Welt, in denen nahezu 70 Prozent der Weltbevölkerung leben, ist die Religionsfreiheit, die ein grundlegendes Menschenrecht bildet, mindestens stark eingeschränkt. Besonders stark betroffen ist das Christentum mit rund 200 Millionen verfolgten Gläubigen. Die christlich-liberale Koalition sorgt mit diesem Antrag dafür, dass das Thema der Religionsfreiheit und die weltweite Situation bedrängter Christen endlich aus ihrem Schattendasein heraus an die breite Öffentlichkeit kommen. Religionsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht, das für alle Menschen, unabhängig davon, wo sie leben oder welcher Religion sie angehören, gelten muss. Die Lage von Christen und anderer religiöser Minderheiten liegt der Union am Herzen. Daher werden sich CDU und CSU selbstverständlich nicht nur dafür einsetzten, dass niemand wegen seines Glaubens tätlich verfolgt werden darf. Es darf aber darüber hinaus auch nicht sein, dass Menschen ihr Recht auf Religionsfreiheit nicht leben dürfen, also ihren Glauben nicht offen bekennen können, oder dass sie im Alltag diskriminiert werden, weil sie zu einer religiösen Minderheit gehören. Die Union wird in ihren Bemühungen, das mit Nachdruck einzufordern, nicht nachlassen. Daher wird der Einsatz für weltweite Religionsfreiheit weiter ein Markenkern wertegeleiteter christlich-liberaler Außenpolitik sein.

Reform des Gesundheitssystems: Die Koalitionsspitzen haben sich in dieser Woche auf eine Reform des Gesundheitswesens verständigt. Ziel ist ein gerechtes soziales, stabiles, wettbewerbliches und transparentes Gesundheitssystem. Um unser Gesundheitssystem beneidet uns die Welt. Das wollen wir auch für zukünftige Generationen erhalten. Allerdings steht unser System vor den Herausforderungen, die aus dem demografischen Wandel und dem medizinischen Fortschritt folgen. Wir werden deshalb strukturelle Reformen im System durchführen, die zu mehr Wettbewerb, mehr Freiheit für den Einzelnen und weniger Bürokratie führen. Es wird zu Einsparungen kommen, und der Beitragssatz der Krankenkassen wird wieder auf die Höhe angehoben, wie vor der Finanz- und Wirtschaftskrise. Um diese Krise besser meistern zu können, war seinerzeit der Beitragssatz durch das Konjunkturpaket II abgesenkt worden, was nun wieder rückgängig gemacht werden kann. Darüber hinaus gibt es eine grundlegende Reform, in dem die unabdingbaren notwendigen Ausgabensteigerungen im Gesundheitssystem durch einen Zusatzbeitrag finanziert werden. Dabei gibt es einen Finanzausgleich aus Steuermitteln, der eine Überforderung des Einzelnen vermeidet. Steuererhöhungen sind dazu nicht notwendig.

Neue Regeln auf dem Arzneimittelmarkt: In erster Lesung wurde in dieser Woche das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), welches langfristige strukturelle Änderungen zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes einführt, beraten. So müssen Pharmaunternehmen künftig den Nutzen für alle neuen Arzneimittel nachweisen und den Erstattungsbetrag mit der gesetzlichen Krankenversicherung vereinbaren. Der Arzneimittelmarkt in der gesetzlichen Krankenversicherung wird dereguliert, etwa durch die Verschlankung von Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Therapiehinweise und Verordnungsausschlüsse werden klarer geregelt. Rabattverträge für patentfreie und wirkstoffgleiche Arzneimittel (Generika) werden mit mehr Wettbewerb und patientenfreundlicher gestaltet.

Mopedführerschein bereits mit 15 Jahren: Die 3. Führerscheinrichtlinie der EU erlaubt ein einfacheres Verfahren für den Erwerb der Fahrerlaubnis für Zweiräder. Mit dem Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP “Erwerb von Zweiradführerscheinen erleichtern“ fordern wir die Bundesregierung auf, diese erleichterten Bedingungen in nationales Recht umzusetzen. Unter anderem soll das Mindestalter beim Mopedführerschein der Klasse AM auf 15 Jahre heruntergesetzt werden.