Olav Gutting MdB berichtet aktuell aus Berlin: Bundestag und Bundesrat beschließen Stabilisierung der gemeinsamen Währung

Bewahrung der europäischen Idee

Berlin. Der Deutsche Bundestag hat an diesem Mittwoch in erster und am heutigen Freitag in zweiter und dritter Lesung über die Stabilisierung des Euro beraten und mehrheitlich das "Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus" beschlossen. Den Beratungen war eine Regierungserklärung der Bundeskanzlerin Angela Merkel vorangegangen, in der sie eindringlich für das milliardenschwere Rettungspaket für den Euro warb. "Langfristige Stabilität ist ohne gesunde Staatsfinanzen undenkbar. So einfach ist das", sagte Merkel.

Auch Deutschland habe über seine Verhältnisse gelebt und in den letzten 40 Jahren mehr Schulden gemacht als gut gewesen sei. Sie sprach sich für eine umfassende Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes aus und nannte die im Jahr 2004 von der rot-grünen Bundesregierung betriebene Lockerung des Euro-Stabilitätspaktes einen "großen Fehler". In der sich anschließenden Debatte appellierte der Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion an die SPD, Verantwortung für die Stabilität des Euro zu übernehmen.

Der Euro sei nicht der Euro der Regierungskoalition, sondern die Währung unseres Landes, sagte Kauder. Der Bundestag müsse gemeinsam die Herausforderungen annehmen, da es hier um eine nationale Verantwortung und nicht um parteipolitische Interessen gehe. Eine wirkliche Alternative zu den Gesetzentwürfen der Koalition für die in Rede stehenden Garantien sah Kauder nicht. "Wir sind felsenfest überzeugt, dass eine Alternative eine schlechtere Lösung wäre", sagte der Fraktionsvorsitzende.

Wie sehen die von den Koalitionsfraktionen beschlossenen Maßnahmen zur Eurostabilisierung konkret aus: Künftig wird es möglich sein, Euro-Staaten finanziellen Beistand zu gewähren, wenn diese durch außergewöhnliche Ereignisse ernstlich von der Zahlungsunfähigkeit bedroht sind. In dieser Absicht soll die Europäische Union Finanzmittel im Volumen von bis zu 60 Milliarden Euro bereitstellen und eine Stabilitätsgemeinschaft entstehen, die zur Abwendung der Zahlungsunfähigkeit Kredite im Umfang von bis zu 440 Milliarden Euro gewähren kann. Diese Kredite der Stabilitätsgemeinschaft werden durch die teilnehmenden Euro-Staaten garantiert.

Auf Deutschland entfällt damit ein maximaler Bürgschaftsbeitrag von 147,6 Milliarden Euro: Eine Garantiesumme von 123 Milliarden Euro, die im äußersten Notfall durch den Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages um bis zu 20 % oder 24,6 Milliarden Euro weiter erhöht werden kann. Voraussetzung für die Übernahme der Gewährleistung ist sowohl ein einstimmiger Beschluss aller Euro-Staaten als auch ein umfassendes Konsolidierungsprogramm, das der betroffene Staat zuvor mit dem Internationalen Währungsfonds und der Europäischen Kommission unter Mitwirkung der Europäischen Zentralbank vereinbart haben muss. Darüber hinaus wird sich auch der Internationale Währungsfonds mit 220 Milliarden Euro am Rettungsschirm für den Euro beteiligen. Als zwingende Konsequenz aus der Krise wird die Koalition den unter Rot-Grün ausgehöhlten und geschwächten Stabilitäts- und Wachstumspakt wieder stärken.

Die Europäische Kommission hat hierzu in der vergangenen Woche Vorschläge unterbreitet, die in die richtige Richtung führen. Zudem wird die Bundesregierung durch die Koalitionsfraktionen aufgefordert, Banken und Anlagefonds dauerhaft an den Kosten von Krisen zu beteiligen, die durch sie mit verursacht wurden, indem sich die Bundesregierung über die Bankenabgabe hinaus auf europäischer und globaler Ebene für eine wirksame Finanzmarktsteuer - das heißt: Finanztransaktionssteuer oder Finanzaktivitätssteuer - einzusetzen und so schnell als möglich auch zu nationalen Maßnahmen zu kommen. Dazu gehört beispielsweise das Verbot von ungedeckten Leerverkäufen, wie es in dieser Woche schon durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verhängt wurde.