Theoretische und empirische Grundlagen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes

Folgende Rede gab Olav Gutting MdB bezüglich der Beratung der Großen Anfrage der Fraktion der SPD zu der Thematik "Zu den theoretischen und empirischen Grundlagen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes und der gemäß Koalitionsvertrag beabsichtigten Steuerreform" am 6. Mai 2010 zu Protokoll:

"Der Sinn und Zweck dieser großen Anfrage ist durchsichtig! Sie ist nichts anderes als Wahlkampftheater vor der NRW-Wahl. Zum Thema Steuerreform hatten wir ja heute Mittag schon eine Aktuelle Stunde. Ich kann Ihnen aber auch noch mal bestätigen: Wir machen erfolgreiche Politik für mehr Wachstum und Beschäftigung. Und das auch mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz. Die Arbeitslosigkeit geht zurück allein im April um 162.000 auf 3,4 Millionen. Und die Erholung in der deutschen Wirtschaft ist nach der schlimmen Krise von 2009 deutlich erkennbar. Zur Wirkung des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes brauchen Sie sich doch nur die Entwicklung des Wachstums seit Inkrafttreten des Gesetzes anzuschauen. Allein der Ifo-Geschäftsklimaindex hat sich im April zum zweiten Mal in Folge kräftig verbessert.

Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben wir gezielte Impulse zur Entlastung von Familien und Unternehmen gesetzt. Wesentlicher Teil des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes war dabei auch die Familienförderung. Mit der Erhöhung des Kinderfreibetrages und des Kindergeldes haben wir eine spürbare Entlastung für Familien mit Kindern geschaffen. Rechnet man alle Maßnahmen, die zum 01. 01. 2010 in Kraft traten, zusammen, bedeutet das für eine Familie mit 4 Köpfen - 54.000 Euro Jahreseinkommen, Alleinverdiener - eine Entlastung von knapp 1.600 Euro.

Wir glauben, dass gerade die Familien die Leistungsträger unserer Gesellschaft sind. Diese wollen wir entlasten! Das haben wir im Wahlkampf versprochen und das halten wir. Wenn Sie hingegen Familien und auch kleine und mittlere Einkommen weiter belasten wollen, dann sagen Sie das klar und deutlich! Die Erfolge des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes lassen wir uns jedenfalls nicht schlecht reden. Und im Übrigen zu Ihrer billigen Polemik, die Erhöhung des Kinderfreibetrages würde die Wohlhabenden begünstigen:

Während 4,2 Milliarden Euro für die Erhöhung des Kindergeldes bereitgestellt wurden, stehen für die Erhöhung des Kinderfreibetrages lediglich 400 Millionen, also weniger als 1/10 davon, zur Verfügung. Statt Familien mit höherem oder niedrigerem Einkommen gegeneinander auszuspielen, investieren wir in die Zukunft unserer Gesellschaft. Zum Thema: Jedes Kind sollte dem Staat gleich viel Wert sein: Beim Kinderfreibetrag beträgt die jährliche maximale finanzielle Auswirkung 3.154 Euro. Bei Leistungen für Kinder in Hartz IV ab 14 Jahren 3.444 Euro.

Wir haben vor der Wahl versprochen, denjenigen zu helfen, die seit Jahren die Hauptlasten in diesem Land tragen. Das sind diejenigen, die morgens aufstehen, zur Arbeit gehen und ihre Kinder erziehen. Dieses Versprechen haben wir gehalten. Das gilt übrigens auch für Alleinerziehende. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz beinhaltet auch eine Anhebung des Freibetrages für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf. Seine Anhebung wirkt sich insbesondere bei Eltern aus, die getrennt lebend vom anderen Elternteil das Kind alleine aufziehen. Die Anhebung führt dazu, dass bereits ab einem Jahreseinkommen von 15.660 Euro ein Steuervorteil entsteht. Von der Anhebung der Freibeträge profitieren also bereits Eltern mit geringerem Einkommen. Wir haben zudem nicht nur Verbesserungen für die Familien erreicht, sondern auch etwas für unsere Wirtschaft getan. Fragen Sie doch mal bei den Mittelständlern nach. Zum Beispiel die Neuregelung bei der Sofortabschreibung. Mit dem Wachstumsbeschleunigungsgesetz haben wir die Möglichkeit der Sofortabschreibung von Wirtschaftsgütern bis 410 Euro wieder hergestellt. Das schafft für die Unternehmen notwendige Liquidität in der Krise.

Zusammenfassend lässt sich festhalten:

1. Mit Ihrer in der Anfrage versteckten Kritik am Wachstumsbeschleunigungsgesetz greifen Sie schlicht und einfach daneben. Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz ist ein Erfolg.

2. Wenn Sie steuerliche Entlastungen immer nur von der Einnahmenseite her bewerten, werden Sie dieses Land nie auf den notwendigen Wachstumskurs bringen.

Wesentlicher Bestandteil unserer Strategie zur Stärkung der Konjunktur ist ein Steuerrecht, das ein Mehr an Wachstum und Beschäftigung ermöglicht. Steuerpolitischen Stillstand, wie Sie ihn wollen, darf es deshalb auch in Zeiten knapper Haushaltskassen nicht geben."