Staatliches Eingreifen als Ultima Ratio: Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz im Bundestag

In erster Lesung wurde in dieser Woche das Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz im Deutschen Bundestag debattiert. Das Gesetz bringt umfangreiche und notwendige Nachbesserungen des im Oktober verabschiedeten Banken-Rettungsschirms. Die zentrale Neuerung des Gesetzes ist die Möglichkeit zur vorübergehenden Verstaatlichung angeschlagener Banken, wenn diese unverzichtbar für das Funktionieren der Finanzmärkte sind und sich der Staat auf keinem anderen Weg die Kontrolle sichern kann.

 Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist staatliches Eingreifen dort notwendig, wo Vertrauen auf dem Spiel steht: Der Präsident der Deutschen Bundesbank, Prof. Axel Weber, hat unlängst noch einmal die Position der Bundesregierung ganz klar unterstützt, dass die Rettung der Hypo Real Estate Bank im Interesse der Aufrechterhaltung der Stabilität an den Finanzmärkten und zur Sicherung des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger unabdingbar war und ist.
Die Insolvenz der HRE mit einer Bilanzsumme von 400 Milliarden Euro hätte unabsehbare Konsequenzen für Banken und Versicherungen in Deutschland gehabt, wichtige Märkte wie beispielsweise der Pfandbriefmarkt als wichtiges Refinanzierungsinstrument der Kommunen wären mit hoher Wahrscheinlichkeit zusammengebrochen. Ebenso unmissverständlich hat er klar gemacht, dass im Notfall auch eine Enteignung der Kapitaleigner nicht ausgeschlossen werden darf, dies sei „nicht nur mit der Marktwirtschaft vereinbar, sondern sogar geboten“. Allerdings halten wir einige Änderungen am vorliegenden Entwurf für erforderlich. Der Respekt vor den Kapitaleignern verlangt es, dass vor einer Enteignung zwingend eine Hauptversammlung einberufen und mit den Anteilseignern verhandelt wird. Nur wenn diese Wege scheitern, darf eine Enteignung als Ultima Ratio zum Zuge kommen. In einem Fall der Enteignung erfolgt die im Grundgesetz vorgeschriebene Entschädigung der enteigneten Aktionäre, wobei sich die Höhe der Entschädigung in der Regel am durchschnittlichen Börsenkurs in den zwei Wochen vor dem Regierungsbeschluss bemisst.
Ebenso erfordert es der Respekt gegenüber dem Steuerzahler, dass vor Erlass einer Rechtsverordnung über konkrete Einzelfälle von Enteignungen der Finanz- und der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages von der Bundesregierung informiert werden. Zudem muss klargestellt werden, dass sich der Bund nach Bewältigung dieser Krise und nach erfolgreicher Stabilisierung der betroffenen Finanzinstitute wieder aus diesem Engagement zurückzieht. Die zuvor enteigneten Aktionäre erhalten hierbei ein Vorkaufsrecht.
Für uns ist aber klar: Die Regierung muss alles tun, um Enteignung möglichst zu vermeiden. Als weitere wichtige Neuerung schafft der Gesetzentwurf die Voraussetzungen dafür, dass der im Oktober geschaffene Finanzmarktfonds SoFFin seine Bürgschaften zugunsten angeschlagener Banken länger als bisher abgeben kann. Außerhalb des Banken- und Finanzbereichs steht aber nicht die Funktionsfähigkeit ganzer Volkswirtschaften und Märkte auf dem Spiel, wenn einzelne Unternehmen in Schwierigkeiten geraten. Deshalb lehnen wir direkte Beteiligungen des Bundes an einzelnen Unternehmen ab. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind wie im Falle des angeschlagenen Autobauers Opel allenfalls staatliche Bürgschaften im Rahmen einer Gesamtlösung bei Beteiligung privater Geld- und Kreditgeber auf der Basis eines überzeugenden Unternehmenskonzeptes vertretbar. Hierfür haben wir mit der Ausweitung der Hilfsprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen.