Zukunftsinvestitionsgesetz: Gestärkt aus Krise hervorgehen - MdB Olav Gutting wirbt bei Bürgermeistern für zusätzliche kommunale Investitionen

Für zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder wirbt der CDU-Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Bruchsal - Schwetzingen, Olav Gutting. In einem ausführlichen mehrseitigen Schreiben zum Konjunkturprogramm II mit Anlagen hat das Mitglied im wichtigen Finanzausschuss sofort nach den Beschlüssen die (Ober-)Bürgermeister und weitere Kommunalpolitiker seines Wahlkreises über die zur Verfügung stehenden Finanzmittel des Bundes informiert.

"Ziel ist es, in den Bereichen Bildung und Infrastruktur gestärkt aus der Krise hervorzugehen", betont der Parlamentarier: auch und insbesondere in der Region Bruchsal und Schwetzingen. Zentrale Elemente des Konjunkturprogramms seien das Zukunftsinvestitionsgesetz und eine mit den Ländern abgeschlossene Verwaltungsvereinbarung, die Einzelheiten des Verfahrens regle. Der Bund unterstütze in den Jahren 2009 und 2010 zusätzliche Investitionen der Kommunen und der Länder in Höhe von zehn Milliarden Euro. Darüber hinaus beteiligen sich die Länder einschließlich der Kommunen mit 25 Prozent am Gesamtvolumen in Höhe von rund 13,3 Milliarden Euro. 70 Prozent der Gelder seien für kommunale Investitionen einzusetzen, 30 Prozent könnten die Länder für eigene Projekte verwenden, beispielsweise Hochschulen und Krankenhäuser.

Das kommunale Investitionsprogramm, so Gutting, biete die Chance für zusätzliche Investitionen. "Von den Sanierungs- und Beschaffungsinvestitionen gehen starke und breit angelegte konjunktur- und arbeitsmarktpolitische Impulse für wichtige Branchen aus", so sein Hinweis. Davon profitieren das lokale Handwerk wie Bau-, Elektro-, Maler- und Sanitärbetriebe sowie Anbieter von Ausrüstungs- und Labortechnik, Energietechnik sowie die IT-Branche mit hohen inländischen Wertschöpfungsanteilen. Die Abwicklung der Fördermaßnahmen erfolge unmittelbar zwischen Kommunen und Land. Es obliege auch dem Land, die Inanspruchnahme der Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen sicherzustellen. Die Gemeinden sollten bereits jetzt mit den Vorarbeiten zur Antragstellung beginnen, weil alle dafür maßgeblichen Bedingungen feststehen. Zu den Vorarbeiten zähle die Sichtung aller zu den Förderbereichen in der Gemeinde vorliegenden Planungen und die Prioritätensetzung, welche Maßnahme zur Förderung beim Land beantragt werden solle. Dies sollten die Bürgermeister und Oberbürgermeister zur Chefsache erklären, damit die notwendige Abstimmung zwischen den verschiedenen Ämtern und mit den politischen Gremien schnell durchgeführt werden kann. Noch nicht fertige Planungen sollten zügig zum Abschluss gebracht werden.

Nach dem Gesetzentwurf werden trägerneutral Finanzhilfen für zusätzliche Maßnahmen in den Bereichen "Investitionen mit Schwerpunkt Bildungsinfrastruktur" und "Investitionsschwerpunkt Infrastruktur" gefördert. Dazu gehören beispielsweise Einrichtungen der frühkindlichen Infrastruktur, Schulinfrastruktur (insbesondere energetische Sanierung), kommunale oder gemeinnützige Einrichtungen der Weiterbildung (insbesondere energetische Sanierung), ländliche Infrastruktur (ohne Abwasser und ÖPNV), kommunale Straßen (beschränkt auf Lärmschutzmaßnahmen) sowie "sonstige Infrastrukturinvestitionen". Die Bandbreite der möglichen Verwendung innerhalb dieser Bereiche, so Gutting, sei offen gehalten. So sei neben der energetischen Gebäudesanierung von Kindergärten und Schulen auch die Einrichtung von Forscherecken in Kindertagesstätten, die Modernisierung von Chemielaboren und IT-Ausstattungen in Schulen, die Schaffung und Ausstattung von Räumlichkeiten von Volkshochschulen und sonstigen kommunalen und gemeinnützigen Weiterbildungsinstituten denkbar.

Die Voraussetzung der "Zusätzlichkeit" sei gegeben, wenn die abgerufenen Finanzhilfen nicht zur Finanzierung eines Investitionsvorhabens eingesetzt werden, dessen Gesamtfinanzierung bereits durch einen beschlossenen und in Kraft getretenen Haushaltsplan gesichert sei.