Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin - Themen: EU begründet die „Östliche Partnerschaft“ - Bericht zur Nachhaltigen Entwicklung - Höchstspannungsleitungsbau erleichtert - Menschenrechtspolitik der EU

EU begründet die „Östliche Partnerschaft“
An diesem Donnerstag, dem 7. Mai, begründete die Europäische Union auf ihrem Gipfel in Prag offiziell die „Östliche Partnerschaft“. Mit dieser Initiative soll die Zusammenarbeit der EU mit den Ländern Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldawien, Ukraine und Weißrussland ausgebaut werden.

 Ziel ist es, den Aufbau von Verwaltungsstrukturen und Rechtsstaatlichkeit zu unterstützen, gute Regierungsführung, Menschenrechte und Grundfreiheiten zu fördern, die wirtschaftliche Zusammenarbeit durch Freihandelszonen zu verbessern sowie die Mobilität zu erleichtern und die gemeinsamen Außengrenzen besser zu schützen. Darüber hinaus stehen Fragen der Energiesicherheit im Mittelpunkt. Die Kommission schlägt dafür eine Aufstockung finanzieller Mittel von 450 Millionen Euro im Jahr 2008 auf 785 Millionen Euro im Jahr 2013 vor. Regelmäßige Frühjahrstreffen zwischen den Außenministern der 27 EU-Mitgliedstaaten und den sechs der Östlichen Partnerschaft angehörenden Ländern sollen zu einer kontinuierlichen Zusammenarbeit beitragen. Zusätzlich wird eine gemeinsame parlamentarische Plattform mit dem Europäischen Parlament und Abgeordneten aus den sechs Ländern der Östlichen Partnerschaft entstehen. Wir begrüßen die Östliche Partnerschaft ausdrücklich. Fünf Jahre nach der Osterweiterung der EU ist es in unserem eigenen Interesse, die innere Stabilität dieser Länder zu stärken. Wir brauchen einen Ring aus stabilen und verbündeten Staaten um die EU herum. Diese Form der europäischen Nachbarschaftspolitik, so wie sie auch schon im Mittelmeerraum zur Anwendung kommt, ist ein geeignetes Mittel, um neue Möglichkeiten der gegenseitigen Kooperation zu schaffen, die für beide Seiten gewinnbringend sind, ohne automatisch eine Mitgliedschaft in der EU in Aussicht zu stellen.

Bericht zur Nachhaltigen Entwicklung
Der in dieser Woche vorgelegte zweite Bericht des parlamentarischen Beirats für nachhaltige Entwicklung in dieser Legislaturperiode gibt einen Überblick über die Arbeit dieses Gremiums im Zeitraum April 2006 bis März 2009. Für die kommende Legislaturperiode wird angeregt, den parlamentarischen Beirat für nachhaltige Entwicklung unmittelbar nach Beginn der Legislaturperiode einzusetzen und zudem über die Nachhaltigkeitsprüfung in der Gesetzesfolgenabschätzung stärker in das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren einzubeziehen.

Höchstspannungsleitungsbau erleichtert
Mit dem in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus für Höchstspannungsnetze werden die Rahmenbedingungen für den Ausbau der Stromübertragungsnetze verbessert. Der Ausbau des Anteils erneuerbarer Energie an der Stromerzeugung, der grenzüberschreitende Stromhandel und neue konventionelle Kraftwerke machen den zügigen Bau neuer Höchstspannungsleitungen in Deutschland dringend erforderlich. Wesentliches Element des Gesetzes ist das Energieleitungsausbaugesetz. Es schafft eine Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren für 24 vordringliche Leitungsbauvorhaben auf der Ebene der Höchstspannungsübertragungsnetze (380 Kilovolt). Das Gesetz ermöglicht außerdem die Verlegung von Erdkabeln im Rahmen von vier Pilotprojekten auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten. Damit sollen Erfahrungen mit Erdkabeln im Höchstspannungsübertragungsnetz gesammelt werden. Darüber hinaus wird für die Anbindungsleitungen von Offshore-Windanlagen ein Planfeststellungsverfahren eingeführt, das die bisherigen Einzelgenehmigungen ersetzt.

Menschenrechtspolitik der EU
Der in dieser Woche vorgelegte Jahresbericht 2008 zur Menschenrechtslage informiert über die Menschenrechtspolitik der Europäischen Union im Zeitraum vom 1. Juli 2007 bis 30. Juni 2008. Dieser jährliche Bericht ist eine wichtige Dokumentation der internen und externen Menschenrechtspolitik der EU und ihrer Arbeit in multilateralen Gremien.