Olav Gutting MdB informiert: Vertrag von Lissabon verfassungsgemäß

Das Bundesverfassungsgericht hat in dieser Woche die Klagen gegen den Vertrag von Lissabon zurückgewiesen. Er ist damit mit dem Grundgesetz vereinbar. Der Zweite Senat formulierte jedoch die Auflage, die parlamentarische Beteiligung am Erlass europäischer Vorschriften im Rahmen des Begleitgesetzes noch weiter zu stärken.

Wir werden deshalb noch vor der Sommerpause ein verändertes Gesetz vorbereiten, das vom Bundestag voraussichtlich am 26. August in erster Lesung beraten und dann am 8. September 2009 beschlossen wird, damit die Ratifikationsurkunde nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten rechtzeitig hinterlegt werden kann.

Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichts. Das wegweisende Urteil wird seine Bedeutung in ganz Europa entfalten. Die Ergebnisse der zugrunde liegenden Prüfung des Vertrages räumen die Vorbehalte aus, dass der Vertrag von Lissabon die Bedeutung der Nationalstaaten in der EU erodieren würde. Vielmehr verbleibt nach wie vor die Integrationsverantwortung bei den nationalen Parlamenten. Es ist zudem ein wichtiges Signal, dass das Bundesverfassungsgericht sich selbst eine stärkere Kontrollfunktion zugewiesen hat und auch künftig darüber wachen wird, dass die Institutionen der EU nicht ersichtlich ihre eingeräumten Kompetenzen überschreiten. Unter diesen Prämissen ist der Weg für die endgültige Ratifizierung des Vertrags von Lissabon frei. Wir sind zuversichtlich, dass sich die Autorität dieses Urteils förderlich auf die noch ausstehenden Ratifikationsverfahren in Irland, Tschechien und Polen auswirken wird, so dass die EU ab 2010 auf einer neuen Vertragsgrundlage arbeiten kann.