Olav Gutting MdB: Rede zum Eigenheimrentengesetz: Wir verbessern das Angebot staatlich geförderter Altersvorsorgemodelle und beenden die Diskriminierung von Wohneigentum

















Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen!

Im Gegensatz zur Linken in diesem Hause glaubt die Union nicht, dass Eigentum etwas Schlechtes ist und man die Menschen davor schützen muss.

(Volker Schneider [Saarbrücken] [DIE LINKE]: Wer hat denn das gesagt?)

Wir in der Union glauben, dass Eigentum, insbesondere Wohneigentum, etwas Gutes ist. Wir wollen die Men­schen beim Erwerb dieses Eigentums unterstützen.

(Beifall bei der CDU/CSU – Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Die beste Altersvor­sorge ist das!)

Die Integration der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die staatlich geförderte private Altersvorsorge ist ein wichtiger Baustein. Mit dem Eigenheimrentengesetz vergrößern wir das Angebot staatlich geförderter Alters­vorsorgemodelle und beenden die Diskriminierung der Wohnimmobilie gegenüber anderen Formen der Alters­vorsorge. Natürlich ist die Eigenheimrente kein vollwer­tiger Ersatz für die weggefallene Eigenheimzulage. Die­sen Anspruch hat dieses Gesetz auch nicht. Mit diesem Gesetz setzen wir aber ein Signal. Ich bin davon über­zeugt, dass von diesem Eigenheimrentengesetz ein Im­puls für Investitionen im Baubereich ausgehen wird.

(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Wird schon!)

Es ist ein wichtiger Schritt, dass nunmehr die Anschaf­fung, die Herstellung und die Entschuldung von selbst­genutztem Wohneigentum wieder eine Förderung er­fährt.

Es ist kein Geheimnis, dass wir in der Union uns ein unbürokratischeres Modell zur verbesserten Einbezie­hung der Immobilie in die Altersvorsorge gewünscht hätten. Hierzu hätten wir aber von der nachgelagerten Besteuerung abweichen müssen. Wenn wir die selbstge­nutzte Immobilie im Rahmen der Riester-Rente fördern, was wir jetzt tun, und steuersystematisch stringent vor­gehen wollen, dann können wir dies eigentlich nur über die nachgelagerte Besteuerung, über das Wohnförder­konto tun.

In den Beratungen konnten wir an wichtigen Stellen dieses Gesetzentwurfes deutliche Verbesserungen errei­chen.

(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist wahr!)

Hervorzuheben ist die schon mehrmals angesprochene Ausnahmeregelung bei der Zweckbindung von Woh­nungsbauprämien für unter 25-Jährige.

(Christian Freiherr von Stetten [CDU/CSU]: Da habt ihr gut zusammengearbeitet!)

Der Anreiz zum Sparen ist gerade für junge Menschen wichtig. Wir haben vorhin schon gehört: Die US-Immo­bilienkrise hat gezeigt, dass die Vergabe von Krediten für Immobilien ohne das Vorhandensein von genügend Eigenkapital definitiv der falsche Weg ist.

(Eduard Oswald [CDU/CSU]: So ist es!)

Wir haben in Deutschland mit fast 32 Millionen Bau­sparverträgen ein funktionierendes System der Eigenka­pitalbildung.

(Eduard Oswald [CDU/CSU]: Das ist wahr!)

Mit der von uns erreichten Privilegierung von jungen Menschen bei der Wohnungsbauprämie haben wir es ge­schafft, einen bereits seit Jahren gut funktionierenden Anreiz zu bewahren, um junge Menschen zum Sparen anzuregen. Wir haben damit die Grundidee des Bauspa­rens gestärkt. Denn ohne ausreichende Neuabschlüsse funktioniert das Bausparsystem nicht. Die Zuteilung von Bausparverträgen, also die Auszahlung, ist unter ande­rem vom Geldeingang und von der Zahl der abgeschlos­senen Verträge abhängig. Mehr Neuzugänge bedeuten schnellere Zuteilung, mehr Mittel zum Wohnungsbau, mehr Bautätigkeit und damit bessere Aussichten für die Bauwirtschaft.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der SPD – Eduard Oswald [CDU/CSU]: Da wird wohl niemand widersprechen!)

Wir konnten auch in einem weiteren Punkt eine deutli­che Verbesserung erzielen. So ist es gelungen, den vorge­sehenen Berufseinsteigerbonus von 100 Euro auf 200 Euro zu verdoppeln und den Altersrahmen bei diesem Bonus von 21 auf 25 Lebensjahre anzuheben. Auch das ist ein unmissverständliches Signal an junge Menschen, bereits in einem frühen Lebensabschnitt mit dem Sparen zu be­ginnen und an die Altersvorsorge zu denken.

(Zuruf von der LINKEN: Aha!)

Denn fehlende Ansparungen in jungen Jahren können durch die inzwischen entgangenen Zulagen und vor al­lem durch den Zinseszinseffekt später nicht mehr aufge­holt werden.

Man kann natürlich immer noch mehr fordern. Die Kritiker des Gesetzentwurfes halten die Fördersätze für zu bescheiden. Darüber kann man streiten. Aber Fakt ist – das haben die Berechnungen gezeigt –, dass Darle­hensnehmer bei Inanspruchnahme dieser Förderung durch das Eigenheimrentengesetz fast fünf Jahre eher ihr finanziertes Eigentum ihr Eigen nennen können als ohne diese Förderung. Sie sind fünf Jahre früher entschuldet, fünf Jahre früher im Eigenheim. Das ist ein Wort.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und der SPD)

Zusammenfassend darf man sagen: Dieses Gesetz kann die Eigenheimzulage nicht ersetzen, aber es ist ein wichtiger Impuls für die Bauwirtschaft. Es wird mehr Menschen in Deutschland in die Lage bringen, sich ihren Traum vom Eigenheim zu verwirklichen.

Als Berichterstatter darf ich mich an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit mit den Kollegen aus der Koalition und mit dem Ministerium bedanken. Hierfür ein herzliches Dankeschön!

Ich möchte sagen: Es lohnt sich, diesem Gesetzent­wurf heute zuzustimmen.

(Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeord­neten der SPD)

Zweite und dritte Beratung CDU/CSU, SPD
Verbesserte Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersversorgung
- Drs 16/8869 -
- Zweite und dritte Beratung Bundesregierung
Verbesserte Einbeziehung der selbstgenutzten Wohnimmobilie in die geförderte Altersvorsorge (Eigenheimrentengesetz -EigRentG)
- Drs 16/9274, 16/9449, 16/9641, 16/9670, 16/9642 -