Identität und Weltoffenheit sichern: Integration fordern und fördern - Beschluss der CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Mit dem Integrationsgipfel am 14.07.2006 hat Bundeskanzlerin Angela Merkel ein wichtiges Zeichen gesetzt: Integration muss endlich ernst genommen werden – auf allen Ebenen von Politik und Gesellschaft und auch von den Zu-wanderern selbst. Bund, Länder und Kommunen erarbeiten gemeinsam mit gesellschaftlichen Gruppen und Repräsentanten der Menschen, die aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind, einen Nationalen Integrationsplan.

 Um die Arbeit am Nationalen Integrationsplan, zu dem die CDU/CSU Fraktion den Anstoß gegeben hat, weiter zu begleiten, hat eine Ad-hoc Arbeitsgruppe Integration ein Positionspapier erstellt. Das Papier "Identität und Weltoffenheit sichern – Integration fordern und fördern", das in dieser Woche verabschiedet wurde, hebt hervor, dass Integration vor allem auch eine Verpflichtung und Aufgabe der Zuwanderer ist, die dauerhaft in Deutschland leben wollen. Mehr Anstrengung für Integration ist nötig. Viele Probleme haben sich in den letzten Jahren verschärft: Sprachkompetenz und Schulerfolg werden schwächer eingeschätzt, die Arbeitsmarktprobleme haben Zuwanderer stärker getroffen. Eine wachsende Mehrheit der Bürger sorgt sich vor zunehmender Gewaltbereitschaft in unserer Gesellschaft. Angesichts deutlicher Integrationsdefizite in der zweiten und dritten Zuwanderer-Generation bedarf es verstärkter Anstrengungen des Bundes, der Länder, der Kommunen, der Wirtschaft, der gesellschaftlichen Gruppen – und vor allem der Migranten selbst. 6,7 Millionen Ausländer leben in Deutschland. 904.458 Bürger Deutschlands haben die Staatsbürgerschaft zwischen 2000 und 2005 erworben. Rund 15,3 Millionen Ausländer und deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund zählt der aktuelle Mikrozensus. Integration muss gelebt werden im privaten Umfeld, in der Nachbarschaft, in Schule und Beruf, im Sportverein oder in einer der vielfältigen sozialen und kulturellen Initiativen. Die deutsche Politik muss sich der Tatsache stellen, dass sich das Zusammenleben von Menschen aus unterschiedlichen Kulturen nur mit bewusster Anstrengung konfliktfrei und harmonisch gestalten lässt.
In diesen Zusammenhang gehört auch das in dieser Woche in erster Lesung debattierte Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble hat im Bundestag um Zustimmung für die neue Bleiberechtslösung geworben. Durch die Umsetzung von 11 EU-Richtlinien wird das Zu-wanderungsrecht novelliert. Dabei hat die CDU/CSU-Fraktion in den Bereichen Integration, Innere Sicherheit und Entlastung sozialer Sicherungssysteme erhebliche Verbesserungen durchsetzen können. Das vom Koalitionspartner geforderte Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer wird auf gut integrierte Ausländer beschränkt und an die Bedingung geknüpft, dass diese bereit und in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sicherzustellen. Außerdem ist eine Reihe von Maßnahmen vorgesehen, die die Integration von Ausländern in die deutsche Gesellschaft fördern sollen, nicht zuletzt auch eine Sanktionsbewehrung bei Verstößen gegen die Pflicht zur Teil-nahme an Integrationskursen. Außerdem sollen Schein- und Zwangsehen erfolgreicher bekämpft werden. Nachziehende Ehepartner müssen künftig mindestens 18 Jahre alt sein und einfache deutsche Sprachkenntnisse nachweisen. Aus den misslungenen Kofferbombenattentaten zieht die Regierung ebenfalls Konsequenzen, indem der Gesetzentwurf auch dazu beitragen soll, die innere Sicherheit in der Bundesrepublik Deutschland zu stärken.