Steuerreform der großen Koalition ohne Alternative / Stellungnahme zum FDP-Gesetzesentwurf

Zu dem heute im Deutschen Bundestag zur Debatte stehenden Gesetzentwurf der Fraktion der FDP "Entwurf eines Gesetzes zur Reform der direkten Steuern" unterstützt Olav Gutting MdB als Mitglied des Finanzausschusses folgende Erklärung des finanzpolitischen Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Otto Bernhardt MdB:

Zunächst gebührt es Respekt, dass eine verhältnismäßig kleine Fraktion wie die FDP einen so umfassenden Gesetzentwurf vorlegt.

Der Gesetzentwurf der FDP lässt begrüßenswerte Ansätze erkennen wie z.B. die Grundtendenz zu niedrigeren Unternehmenssteuern oder die Ersetzung der Gewerbesteuer durch neue Formen der Kommunalfinanzierung. Auch strebt die FDP wünschenswerter Weise eine international wettbewerbsfähige Kapitalertragsteuerbelastung an. Darüber hinaus kann der vorgelegte Gesetzentwurf jedoch nicht überzeugen. Gerade der Versuch, Kapital- und Personengesellschaften gleich zu behandeln, ist alles andere als gelungen. So fordert etwa die Einführung eines Stufentarifs von 15% und 25% bei Unternehmensgewinnen steuerliche Gestaltungen geradezu heraus.

Auch ist der fehlende Übergang bei der nachgelagerten Besteuerung von Alterseinkünften nicht finanzierbar. Bei den Vorstellungen der FDP muss mit Steuerausfällen in einer Größenordnung von 30 Mrd. € gerechnet werden. Damit würden die Maastricht-Kriterien in 2007 ebenso wenig erfüllen wie die grundgesetzlichen Vorgaben.

Wir wollen jedoch steuerrechtliche Reformen umsetzen, die handwerklich solide und von den steuerlichen Auswirkungen finanzierbar und nachhaltig sind. Dazu haben sich die Koalitionsfraktionen im Koalitionsvertrag verständigt. Wir werden das deutsche Unternehmensteuerrecht zum 1. Januar 2008 reformieren. Nachdem nun die Vorschläge des Sachverständigenrats und der Stiftung Marktwirtschaft auf dem Tisch liegen, ist der Meinungsbildungsprozess in der Union, bei unserem Koalitionspartner sowie in der Bundesregierung voll angelaufen. Bis zur Sommerpause sollen Eckpunkte aufgestellt werden und bis Ende 2006 ein Regierungsentwurf vorliegen. Auch werden wir das Einkommensteuerrecht weiter vereinfachen und Ausnahmetatbestände reduzieren. So werden wir z. B. morgen im Deutschen Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen beschließen. Es wäre begrüßenswert, wenn sich die FDP an den beabsichtigten Reformvorhaben der Koalition konstruktiv beteiligt.