Sexuelle Selbstbestimmung schützen

Die sexuelle Selbstbestimmung von Frauen ist nach geltendem Recht nicht ausreichend geschützt. Auf Betreiben der Union hat der Bundestag deshalb an diesem Donnerstag über eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts abschließend debattiert und abgestimmt. Der alte Vergewaltigungsparagraf, der unter anderem eine Gewaltanwendung oder Nötigung des Opfers voraussetzt, wird aufgehoben. Künftig gilt der Grundsatz: „Nein heißt nein!“. Jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung wird unter Strafe gestellt. So soll es ausreichen, wenn das Opfer sein „Nein“ deutlich erkennbar macht, es beispielsweise verbal sowie durch Weinen oder Abwehren der sexuellen Handlung deutlich nach außen zum Ausdruck bringt.

Der neu zu schaffende Strafrechtsparagraf §177 erfasst auch Fälle, in denen das Opfer seinen Willen nicht erklären konnte, weil es schlief, betäubt worden war oder weil es aus Angst zugestimmt hatte. Elisabeth Winkelmeier-Becker, rechtspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, sprach im Zusammenhang mit der Gesetzesnovelle von einem „Meilenstein für die Wahrung der Rechte der Frauen“.

Grafik: Busse