Der Bund fördert studentisches Wohnen und Wohnangebote für Auszubildende mit über 120 Millionen Euro

Der Bund unterstützt mit dem Förderprogramm „Modellvorhaben zum nachhaltigen und bezahlbaren Bau von Variowohnungen“ den Bau zusätzlicher Studierendenwohnungen und Ausbildungswohnheime. Mit den Fördermitteln in Höhe von 120 Mio. Euro für die Jahre 2016 bis 2018 aus dem Zukunftsinvestitionsprogramm der Bundesregierung, werden sogenannte Variowohnungen (nachhaltiger flexibler Wohnraum für Studierende und Auszubildende) gefördert. MdB Olav Gutting: „Der Bund unterstützt damit in dieser wichtigen Frage zusätzlich die Bundesländer, in deren Verantwortung die soziale Wohnraumförderung liegt. Mit den Mitteln sollen nun Modellvorhaben für nachhaltiges Wohnen für Studierende und Auszubildende unterstützt werden, die zu einem späteren Zeitpunkt etwa in altersgerechte Wohnungen umgewidmet werden können.“

Gutting weiter: „In Deutschland wächst die Anzahl der Studierenden, Tendenz steigend bis 2020. Demzufolge ist die Nachfrage nach entsprechendem Wohnraum an Hochschulstandorten enorm hoch. Variowohnungen können dort ein Angebot sein. Sie sind bei hoher architektonischer und wohnlicher Qualität flexibel nutzbar und relativ günstig.“

Die Fördermaßnahme richtet sich an alle natürlichen und juristischen Personen, die als Bauherren die Erstellung von Variowohnungen planen. Das Programm wurde am 5. November 2015 gestartet.

Anträge können direkt bei der Bewilligungsbehörde Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) eingereicht werden. Kontakt: Referat II 3 "Forschung im Bauwesen", Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Weiterführende Informationen können auf der Internetseite der Forschungsinitiative Zukunft Bau www.forschungsinitiative.de abgerufen werden. Hotline: 0228-99401-2777 (Montag bis Freitag 10:00-12:00 Uhr u. 14:00-16:00 Uhr). E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hintergrundinformation: Ziel der Förderung ist unter anderem, den Bau und die Nutzung von Variowohnungen zu evaluieren und Grundlagen für die Weiterentwicklung und die nachhaltige Nutzung derartiger Gebäude zur Verfügung zu stellen. Gemäß der Förderrichtlinie ist vorgesehen, für die Fördergegenstände eine Zuwendung in Höhe von höchstens 500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Anteilsfinanzierung zu gewähren. Die Fördersumme setzt sich zusammen aus der Unterstützung von Einzelinnovationen, die tabellarisch beschrieben sind (Baukastensystem). Die im Rahmen der Bauforschung durchgeführte Initiative unterstützt damit auch die von den Ländern zu organisierende Förderung des sozialen Wohnungsbaus. Im Übrigen sind Fördermittel hier durchaus kumulierbar.