Verschärfung des Sexualstrafrechts

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In erster Lesung hat der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD zur Änderung des Sexualstrafrechts beraten. Damit sollen zum einen Vorgaben der Konvention des Europarates zum Schutz von Kindern gegen sexuelle Ausbeutung und sexuellen Missbrauch sowie des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt und zum anderen die EU-Richtlinie zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der Kinderpornografie aus dem Jahr 2012 in nationales Recht umgesetzt werden. Im Gesetzentwurf will die Bundesregierung die Strafen für Verbreitung von pornografischem und insbesondere kinder- und jugendpornografischem Material verschärfen.

So soll künftig der Versuch der Herstellung, Verbreitung und Weitergabe von Kinderpornografie sowie „klarstellend“ der wissentliche oder bewusste Zugriff auf Kinderpornografie im Internet strafbar werden. Eingeführt werden sollen zudem ausdrückliche Regelungen, die die Verbreitung von pornografischen Inhalten mittels Rundfunk oder Internet unter Strafe stellen.

Strafbar machen soll sich außerdem, wer kinder- oder jugendpornografische (Live-)Darbietungen veranstaltet oder besucht. Neue Vorschriften soll es auch zu Nacktaufnahmen von Kindern geben. Künftig soll bestraft werden können, wer unbefugt Fotos eines nackten Kindes herstellt oder verbreitet, unabhängig davon, ob das Kind für das Foto posiert hat oder nicht.

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