Bund forciert Ausbau von Kita-Plätzen

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Mit dem „Gesetz zur weiteren Entlastung von Ländern und Kommunen ab 2015 und zum quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung“, welches in dieser Woche in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde, plant die Koalition, dass der Bund durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes in den Jahren 2015 bis 2017 geringere Einnahmen aus der Umsatzsteuer in Höhe von 500 Millionen Euro jährlich erhält, die den Kommunen zugutekommen sollen. 2017 und 2018 will der Bund darüber hinaus auf 100 Millionen Euro jährlich aus der Umsatzsteuer verzichten und diese den Ländern überlassen. Dem 2007 eingerichteten Sondervermögen „Kinderbetreuungsausbau“ will der Bund von 2016 bis 2018 insgesamt 550 Millionen Euro zukommen lassen. Das Sondervermögen soll spätestens Ende 2020 aufgelöst werden können.

Darüber hinaus soll im Gesetz über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder festgelegt werden, dass mit einem dritten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2015 bis 2018 vom 1. Januar 2015 an Mittel bewilligt werden können und von 2016 bis 2018 Finanzhilfen in Höhe von 550 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Diese sollen Investitionen zum Ausbau eines ausreichenden Angebots an Kita-Plätzen ermöglichen. Die beiden ersten Investitionsprogramme liefen von 2008 bis 2013 und von 2013 bis 2014.

Insgesamt will der Bund die Länder und Gemeinden in dieser Wahlperiode um sechs Milliarden Euro entlasten, wovon der zur Beratung anstehende Gesetzentwurf einen Teil abdeckt. Mitte 2013 hatten die Länder vorläufige Abschlussberichte zu dem 2,15 Milliarden Euro umfassenden ersten Investitionsprogramm vorgelegt. Daraus ergab sich den Angaben zufolge, dass bundesweit rund 210.000 Betreuungsplätze für unter Dreijährige neu geschaffen wurden, davon rund 207.000 Plätze durch das Investitionsprogramm.

us Mitteln des zweiten Investitionsprogramms waren bis Mitte 2014 rund 26.000 neue Betreuungsplätze entstanden. Die Bundesregierung rechnet damit, dass mit der Aufstockung des Sondervermögens zusätzlich zu den bisher zugesagten 780.000 Plätzen weitere rund 30.000 Plätze geschaffen werden.

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