Unlauteren Anbietern von angeblichen Registereintragungen das Handwerk legen

Gemeinsame Initiative der CDU-Bundestagsabgeordneten Olav Gutting und Dr. Stephan Harbarth / Schreiben an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

Gemeinsame Initiative der CDU-Bundestagsabgeordneten Olav Gutting und Dr. Stephan Harbarth: Unlauteren Anbietern von angeblichen Registereintragungen das Handwerk legen

Die beiden CDU-Bundestagsabgeordneten Olav Gutting (Wahlkreis Bruchsal-Schwetzingen) und Dr. Stephan Harbarth (Wahlkreis Rhein-Neckar) wollen dem betrügerischen Geschäftsgebaren zahlreicher Anbieter von angeblichen Registereintragungen einen Riegel vorschieben. Mit einem gemeinsamen Schreiben haben sich die beiden Parlamentarier aktuell an den Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz gewandt und auf folgende Problematik hingewiesen: „Seit Jahren treiben eine Vielzahl unlauterer Anbieter von angeblichen Registereintragungen mit amtlichen Eindruck ihr Unwesen in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu anzeigepflichtigen Bekanntmachungen des Handelsregisters im Bundesanzeiger. Insbesondere neu gegründete junge Gesellschaften und unerfahrene Geschäftsführer erkennen aufgrund der amtlich aussehenden Anschreiben der unlauteren Anbieter die dahinterstehende perfide Betrugsmethode zum Abschluss eines kostenpflichtigen Abonnements in nutzlosen gewerblich betriebenen Registern nicht.

Bei einer Neugründung bekommen die Betroffenen nach Bekanntmachung im Elektronischen Bundesanzeiger oftmals bis zu einem dutzend Anschreiben mit vorgetäuschtem amtlichen Charakter. Versteckt wird der Abschluss eines Vertrages im Kleingedruckten, während die Geschädigten lediglich meinen, ihre eingetragenen Unternehmensdaten im Handelsregister auf ihre Richtigkeit zu kontrollieren und zu bestätigen. Dabei benutzen die unlauteren Anbieter Namen wie beispielsweise `Gewerbe Register Zentrale´ oder `Deutsches Handels Register´, um sich damit einen offiziellen Anstrich zu geben.“

Gutting und Harbarth bitten das Bundesjustiz- und Verbraucherschutzministerium darum, eine Prüfung zu veranlassen, wie „diese betrugsmäßigen Machenschaften zu Lasten vor allem junger Unternehmen“ beschnitten werden können.

Einen eigenen Vorschlag haben die beiden Rechtsanwälte selbst parat: „Ein erster Schritt könnte sein, dass Notare bei der Beurkundung des Gesellschaftsvertrages die Gründer auf die Praktikender unseriösen Anbieter hinweisen und die bereits vom Bundesanzeiger gepflegte und erhältliche `Unlautere-Anbieter-Liste´ aushändigen.“ Gerade auch die Existenz einer solchen Liste zeige den notwendigen Handlungsbedarf. (Text: Busse / Fotos: Chaperon)