Die Mütterrente kommt!

Erste Lesung des Rentenpakets im Deutschen Bundestag / Olav Gutting MdB berichtet aus Berlin

Olav Gutting MdB

Am gestrigen Donnerstag debattierte der Deutsche Bundestag erstmals über das sogenannte Rentenpaket aus Mütterrente, Erwerbsminderungsrente und der Rente nach 45 Beitragsjahren. Die Union hält Wort und setzt mit der Mütterrente bei den konkreten Bedürfnissen der Menschen an: Die Familienarbeit für vor 1992 geborene Kinder als Beitrag zum Bestand der Rentenversicherung wird in verbesserter Weise anerkannt. Vor allem Mütter erhalten einen zusätzlichen Rentenpunkt. Die Ausweitung der Mütterrente, die zum 1. Juli 2014 wirksam wird, wenngleich die Auszahlung aus verwaltungstechnischen Gründen erst später erfolgt, unterstreicht die zentrale Rolle der Familie für den Generationenvertrag. Anlässlich der Einbringung des Rentenpakets in den Deutschen Bundestag erklärte die Landes-vorsitzende der Frauen Union Baden-Württemberg und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz: „9,5 Millionen Rentnerinnen und Rentner werden von der Erhöhung der Mütterrente profitieren. Mit Wirkung zum 01.07.2014 soll Müttern beziehungsweise Vätern für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. Wir stärken mit der Mütterrente die eigenständige Alterssicherung von Frauen. Mit der Mütterrente steigt in jedem Fall die eigene Rente von Frauen. Das mindert in vielen Fällen auch die Abhängigkeit von Sozialleistungen. Bei zwei Kindern wird eine Mutter als Rentnerin zwischen 53 und 57 Euro brutto mehr erhalten – eine beachtliche Rentenerhöhung.“

Hintergrund: Ein Entgeltpunkt entspricht ab dem 1. Juli 2014 einem Rentenwert von 28,61 Euro (West) und 26,39 Euro (Ost). In Deutschland beziehen Frauen im Durchschnitt ein um 59,6 Prozent geringeres eigenes Alterseinkommen als Männer. Während Männer auf ein eigenes durchschnittliches monatliches Alterseinkommen aus den drei Säulen der gesetzlichen, privaten und betrieblichen Sicherungssysteme von 1.595 Euro kommen, sind es bei Frauen nur 645 Euro im Monat. Die Gründe dafür liegen in den weiblichen Rentenbiografien. Frauen mit vor 1992 geborenen Kindern haben noch längere Zeit wegen der Kindererziehung im Beruf ausgesetzt. Je mehr Kinder erzogen wurden, desto geringer ist in der Regel die eigene Rente. Kita-Plätze waren in den meisten Kommunen Mangelware. In dieser Situation entschieden sich viele Mütter für eine längere berufliche Unterbrechungszeit zur Erziehung ihrer Kinder. Mütter, deren Kinder ab 1992 geboren sind, erhalten aus Kindererziehungszeiten und Kinderberücksichtigungszeiten bis zu 5,3 Entgeltpunkte. Doch für die Generation der Mütter, die vor 1992 Kinder bekommen haben, blieb es bei einem Entgeltpunkt.

Lebensleistung bedeutet aber nicht nur Erwerbsarbeit, sondern auch Erziehung der Kinder. Daher soll ab 2014 Müttern beziehungsweise Vätern für jedes vor 1992 geborene Kind zusätzlich ein Entgeltpunkt in der gesetzlichen Rentenversicherung angerechnet werden. „Die allermeisten Mütter können also mit einem Zuwachs ihrer Rente – insbesondere ihrer eigenen Rente – rechnen. Die Mütterrente ist verlässliche, generationengerechte Politik“, so die Landesvorsitzende der Frauen Union Baden-Württemberg.

Ein wichtiger Bestandteil des Rentenpakets ist auch die Erwerbsminderungsrente. Zur Flankierung der Rente mit 67 wird im Bereich der Renten wegen Erwerbsminderung auf die Anhebung der Altersgrenzen reagiert. Diese werden an die Erhöhung der Altersgrenzen angepasst und das Absicherungsniveau von Erwerbsminderungsrentnern verbessert. Zur Wiederherstellung von Gesundheit und Leistungskraft der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird Vorsorge dafür getroffen, dass ausreichend Finanzmittel für die berufliche und medizinische Rehabilitation zur Verfügung stehen.

Neben der Mütter- und der Erwerbsminderungsrente will die Koalition Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, die besonders lange gearbeitet haben, die Möglichkeit eröffnen, bereits mit 63 Jahren und nach 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in Rente gehen zu können. Dies darf aber nicht missbraucht werden, um eine Welle von Frühverrentungen zu ermöglichen. Deshalb muss es in der nun begonnenen parlamentarischen Beratung an dieser Stelle noch zu Veränderungen am Gesetzentwurf kommen.

Zu den Voraussetzungen für die Umsetzung der Pläne der Koalition erklärte der Vorsitzenden der CDU/CSU-Fraktion, Volker Kauder: „Wir haben Spielräume erwirtschaftet, die wir jetzt einsetzen. Die Situation der Rentenversicherung hat sich ausgesprochen gut entwickelt. Wir haben den niedrigsten Rentenbeitragssatz seit 1995. Der Rentenversicherungsbericht im Jahr 2009 hatte für 2014 noch einen Beitragssatz von 19,9 Prozent erwartet. Tatsächlich liegt er jetzt bei 18,9 Prozent. Die Beitragsentwicklung ist günstiger als gedacht. Und der Bund wird seiner finanziellen Verantwortung der Rentenversicherung gegenüber gerecht. Es kommt ab dem Jahr 2019 zu einem höheren Bundeszuschuss. Die Rentenversicherung steht auf solider Finanzbasis. Ihre Fundamente sind dank guter Rahmenbedingungen für Wirtschaft und Arbeitsmarkt gefestigt. Und wir tun alles, damit das so bleibt. Im Zentrum muss stehen, die Wachstums- und Beschäftigungsdynamik in Gang zu halten.“