Steuerliche Begünstigungen für Berufsbetreuer, Bühnenregisseure und Jugendfreiwilligendienste auf den Weg gebracht / Mittelstand profitiert von verkürzten Aufbewahrungsfristen

Heutige Pressemitteilung von Klaus-Peter Flosbach MdB und Olav Gutting MdB (CDU/CSU-Bundestagsfraktion)

Klaus-Peter Flosbach MdB und Olav Gutting MdB (CDU/CSU-Bundestagsfraktion)

Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Aufbewahrungsfristenverkürzungsgesetz beschlossen. Es geht darum, weitere wichtige Maßnahmen aus dem gescheiterten Jahressteuergesetz 2013 noch in der laufenden Legislaturperiode umzusetzen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting: „Es geht uns darum, ein klares Zeichen zu setzen, welche Maßnahmen aus dem Jahressteuergesetz 2013 die Koalition für wichtig hält. Die von SPD und Grünen regierten Bundesländer haben den früheren Gesetzentwurf der Koalition aus durchsichtigen parteipolitischen Gründen zum Scheitern gebracht. Dabei war die Mehrzahl der Maßnahmen völlig unstreitig. Das verantwortungslose Verhalten von SPD und Grünen regierten Bundesländer hatte zur Folge, dass eine Reihe gesellschaftlicher Gruppen das Nachsehen hatten. Diesen Missstand wollen wir nun beheben.

Für die Leistungen von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen ist eine Umsatzsteuerbefreiung vorgesehen. Hiermit soll ihrem Stellenwert für Theater Rechnung getragen werden. Für die Betroffenen ist die Frage der Umsatzbesteuerung teilweise existentiell. Des Weiteren sollen auch Berufsbetreuer eine Umsatzsteuerbefreiung erhalten; dies ist mit Rücksicht auf den sozialen Charakter der Tätigkeit geboten. Das Taschengeld der Jugendfreiwilligendienste wird erstmals von der Einkommensteuer befreit. Beim freiwilligen Wehrdienst soll der Grundwehrsold freigestellt werden. Durch den steuerlichen Grundfreibetrag und Pauschalen wie z. B. dem Werbungskostenabzug werden auch darüber hinausgehende Bezüge weitgehend steuerlich verschont werden. Das Steuerrecht sollte hier ein Zeichen setzen, um jungen Menschen für den freiwilligen Wehrdienst zu motivieren.

Die Verkürzung der steuerlichen Aufbewahrungsfristen kann für die Unternehmen, vor allem auch den Mittelstand, ein Einsparpotential von bis zu 2,5 Mrd. Euro erzeugen. Wir setzen hier auf die Unterstützung auch der SPD-Fraktion und der von der SPD regierten Länder: SPD-Kanzlerkandidat Steinbrück hat in seinem Mittelstandspapier kürzlich erst gefordert, die Aufbewahrungsfristen zu verkürzen. Wir nehmen ihn beim Wort. Eine Ablehnung durch seine Fraktion bzw. die von der SPD regierten Länder würde die Frage aufwerfen, ob er in der eigenen Partei überhaupt für ernst genommen wird.

Mit einer Regelung zur Erbschaftsteuer sollen missbräuchliche Gestaltungen durch sog. Cash-GmbH eingedämmt werden. Es kann nicht sein, dass private Vermögen, insbesondere Bargeld, nur deshalb in unternehmerische Vermögen eingebracht wird, um die Erbschaftsteuer zu vermeiden. Gleichzeitig muss vermieden werden, dass betriebswirtschaftlich sinnvolle Strukturen zerstört werden. Bargeldbestände sind nahezu in jedem Unternehmen vorhanden. Unser Vorschlag nimmt daher zielgenau nur schädliche Gestaltungen ins Visier.“

Hintergrund: Der Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP eingebracht. Vorgesehen sind 9 Maßnahmen:

- Die steuerlichen Aufbewahrungsfristen sollen in zwei Stufen von derzeit zehn Jahren auf acht Jahre (ab 2013) bzw. sieben Jahre (ab 2015) verkürzt werden.

- Für die den freiwilligen Wehrdienst Leistenden wird der Grundwehrsold steuerfrei gestellt. Die Bezüge der Reservisten werden - vor dem Hintergrund der besonderen Belastung, die die Unterbrechung des Berufslebens mit sich bringt - wie bisher nicht besteuert. Steuerfrei gestellt wird das für den Bundesfreiwilligendienst ab dem 1. Januar 2013 gezahlte Taschengeld. Auch für Personen, die einen anderen freiwilligen zivilen Dienst, insbesondere einen Jugendfreiwilligendienst, leisten, wird eine Steuerbefreiung für das Taschengeld oder vergleichbare Geldleistungen ab dem 1. Januar 2013 eingeführt.

- Durch die Ergänzung einer Steuerbefreiung im Umsatzsteuergesetz sollen künftig auch die nach §§ 1896 ff BGB erbrachten Betreuungsleistungen erfasst werden, insbesondere solche, die von Vereinsbetreuern und Betreuungsvereinen, aber auch solche, die von Berufsbetreuern erbracht werden.

- Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen von Bühnenregisseuren und Bühnenchoreographen: Die Steuerbefreiung ist auf an Theater, Opernhäuser etc. erbrachte Umsätze von Bühnenregisseuren und -choreographen beschränkt.

- Für Windkraftanlagen gilt ein besonderer Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer (3/10 nach dem Verhältnis der Arbeitslöhne und 7/10 nach dem Verhältnis fertig gestellter Sachanlageinvestitionen). Dieser soll auf Solaranlagen erweitert werden. In einer Übergangszeit von 10 Jahren findet die Regelung zunächst nur für Neuanlagen Anwendung.

- Durch eine Neuregelung des § 39a Abs. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) soll der Arbeitnehmer beantragen können, dass ein im Lohnsteuerabzugsverfahren zu berücksichtigender Freibetrag für zwei Kalenderjahre statt für ein Kalenderjahr gilt.

- Entlastung europäischer Forschungsinfrastruktur-Konsortien von der Umsatzsteuer auf ihre Vorbezüge: Dies wird durch eine Vergütung - wie auch bei internationalen Organisationen mit Sitz in Deutschland - herbeigeführt.

- Bekämpfung missbräuchlicher Gestaltungen bei der Erbschaftsteuer (sog. Cash-GmbH): Finanzanlagevermögen wie z. B. Bargeld wird bei der Ermittlung des begünstigungsschädlichen Verwaltungsvermögens berücksichtigt. Voraussetzung ist, dass der Betrieb weniger als 20 Mitarbeiter hat. Maßgebend ist eine Durchschnittsbildung der Bargeldbestände über fünf Jahre. Nur was darüber hinausgeht, gilt als Verwaltungsvermögen.

- Für Einrichtungen zur ambulanten Rehabilitation soll eine Gewerbesteuerbefreiung vorgesehen werden. Sie würden damit stationären Einrichtungen gleichgestellt, für die bereits eine Befreiung gilt.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 25. April 2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich spätestens am 7. Juni 2013 (bei Gewährung einer Fristverkürzung bereits am 3. Mai) mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Quelle / Copyright (Text/Fotos): CDU/CSU-Bundestagsfraktion