Bundesjustizministerium startet Kreativwettbewerb für Studierende - Grundrechtsschutz in der digitalen Welt ist aktueller denn je

Olav Gutting MdB fordert zum Mitmachen auf

Bundesjustizministerium startet Kreativwettbewerb für Studierende -  Grundrechtsschutz in der digitalen Welt ist aktueller denn jeDas Bundesjustizministerium hat einen Wettbewerb ins Leben gerufen, der Studierende für die Grundrechte in der digitalen Welt sensibilisieren soll. Unter dem Motto „Mach dich nicht nackig - wirb für deine Grundrechte!“ sollen in digitaler Form Ideen ausgezeichnet werden, welche die Bedeutung der Grundrechte für das Private und die Privatsphäre in der digitalen Welt bewerben. Artikel 2 Absatz 1 Grundgesetz (GG) schützt das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit. Das Bundesverfassungsgericht hat daraus im Zusammenspiel mit der Menschenwürde-Garantie (Artikel 1 Absatz 1 GG) einen ausdifferenzierten Schutz der Persönlichkeit und der Privatsphäre entwickelt: Das digitale Zeitalter lässt die Grundrechte nicht hinter sich, bringt aber neue Herausforderungen.

Je mehr Verantwortung alle für die digitale Welt übernehmen, desto mehr rücken die Chancen der digitalen Welt in den Vordergrund. Der Grundrechtsschutz in der digitalen Welt ist aktueller denn je. Bei dem Kreativwettbewerb können Studierende aller Fachrichtungen teilnehmen, einzeln oder als Team mit bis zu fünf Teilnehmern.

Eingereicht werden können Filme, Websites, Web 2.0-Projekte, Präsentationen oder Fotostorys zu folgenden Fragestellungen:

• Wie können private Daten geschützt werden?
• Welche Bedeutung haben die Grundrechte heute für das Private in der digitalen Welt?
• Wandelt sich unser Verständnis der Grundrechte in der digitalen Welt?
• Gefährdet der neue Kommunikationsraum Internet die Grundrechte, mittelbar oder unmittelbar?
• Welche Folgen entwickeln neue technische Errungenschaften, z.B. wenn Handys durch Funkzellen- und GPS-Ortungen jedermann zu potentiellen Adressaten von Bewegungsüberwachung werden lassen?

Der Wettbewerb soll ein breites Spektrum an Themen transportieren, die im weitesten Sinne für die Grundrechte sensibilisieren, die das Private konstituieren und schützen. Der Beitrag soll selbstständig angefertigt werden und in digitaler Form eingereicht werden.

Es werden Gesamtpreise im Wert von 10.000 Euro vergeben, darunter 3.000 für den 1. Platz, 2.000 Euro für den 2. Platz und 1.000 Euro für den 3. Platz. Bei Gruppenarbeiten wird der Preis geteilt. Weiterhin werden für die Plätze vier bis zehn professionelle Medientrainings in Berlin vergeben. Weitere Informationen finden interessierte Leserinnen und Leser unter: bmj.de/nichtnackig

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Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung des Bundesjustizministeriums (Pressestelle).