Flosbach/Gutting: Anhörung zum Steuerabkommen mit der Schweiz widerlegt sämtliche Einwände der Opposition

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestages hat am gestrigen Montag, 24. September 2012 zu dem deutsch-schweizerischen Steuerabkommen eine Sachverständigenanhörung durchgeführt. Mit dem Abkommen sollen die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz gesichert und die deutsch-schweizerischen steuerlichen Beziehungen auf eine zukunftsfähige Basis gestellt werden. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting: „In der Anhörung haben die Sachverständigen die bisherigen Einwände der Opposition gegen das Steuerabkommen Schweiz als falsch und unbegründet widerlegt. Im Gegenteil zeigt sich, dass die besseren Argumente eindeutig für das Abkommen sprechen. Damit ist klar: Die Ablehnung durch die SPD und ihre Länder ist rein politisch motiviert.

Ein sehr sinnvolles Abkommen, welches die Steueroase Schweiz schließt und das Schwarzgeld von Steuerhinterziehern endlich der gerechten Besteuerung zuführt, soll mit vorgeschobenen Gründen verhindert werden. Die SPD will es auf dem Altar der Wahlkampftaktik opfern. Allerdings haben die Sachverständigen Punkt für Punkt der Opposition widerlegt: In der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle wäre es nämlich für die deutschen Steuersünder günstiger, eine Selbstanzeige bei den deutschen Behörden zu erstatten, als sich dem Steuerabkommen zu unterwerfen.

Wer z. B. im Jahr 2001 100.000 Euro Schwarzgeld in die Schweiz verbrachte, müsste bei einer Selbstanzeige vor den deutschen Behörden keinen Cent mehr versteuern. Denn die deutschen Steueransprüche sind in diesem Fall verjährt. Hingegen führt die Umsetzung des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens für den Steuersünder zu einer Steuer von mindestens 21.000 Euro (21 %. bis 41 %). In jedem Falle liegt die Vergangenheitsnachbesteuerung mit Steuersätzen zwischen 21 % bis 41 % deutlich über dem „Standard“ der SPD. Die 2003 unter dem damaligen Bundesfinanzminister Eichel von der SPD gewährte Steueramnestie führte faktisch nur zu einem Steuersatz von 15 %.

Auch der Einwand, das Steuerabkommen der Schweiz mit den USA sei besser ausgehandelt, hat sich als vollkommen falsch herausgestellt. Wie die Analyse der Sachverständigen zeigte, erhält Deutschland mit seinem Steuerabkommen mehr Möglichkeiten zur Bekämpfung der Steuerhinterziehung als die USA. So hat das Abkommen der Schweiz mit den USA z. B. keinerlei bilaterale Regelungen zur Vergangenheit.“ Hintergrund: Mit dem Gesetzentwurf der Bundesregierung soll das Steuerabkommen Schweiz sowie ein Ergänzungsprotokoll hierzu umgesetzt werden. Im Kern geht es darum, die Besteuerung deutscher Kapitalvermögen in der Schweiz für die Zukunft und Gegenwart zu sichern.

Zu den wichtigsten Punkten des Abkommens gehören:

- Bisher unversteuerte Kapitalanlagen werden pauschal nachversteuert, und zwar zu Steuersätzen von 21 % bis 41 % (der genaue Steuersatz ist abhängig von der Haltedauer und vom Umfang des betroffenen Kapitalvermögens).

- Künftige Kapitalerträge und -gewinne sollen unmittelbar über eine Abgeltungsteuer erfasst werden. Der einheitliche Steuersatz wurde auf 26,375 % festgelegt. Dies entspricht dem in Deutschland geltenden Abgeltungsteuersatz.

- Um ein Mindestaufkommen bei der Vergangenheitsnachbesteuerung zu sichern, haben sich die Schweizer Banken zu einer Garantieleistung von CHF 2 Mrd. verpflichtet.

- Im Rahmen des erweiterten Informationsaustausches sind bis zu 1.300 deutsche Auskunftsersuchen an die Schweiz innerhalb eines Zweijahreszeitraums zulässig.

Das Vorhaben ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Text / Copyright: CDU/CSU-Bundestagsfraktion

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