Olav Gutting MdB veröffentlicht Resolution der Stadt Philippsburg

Verabschiedung einer Resolution zur Genehmigung für die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen im Standort-Zwischenlager in Philippsburg der EnBW Kraftwerke AG

Der Gemeinderat der Stadt Phlippsburg beschloss in der vergangenen Woche folgende Resolution und beauftragte die Verwaltung, diese an die Gemeinderäte der Nachbargemeinden, die Bundesregierung, die Landesregierungen aller Bundesländer, das Bundesamt für Strahlenschutz, die anderen Kraftwerksstandorte und an die EnBW zu versenden. Die Resolution hat folgenden Wortlaut:

Der Kraftwerkstandort Philippsburg trägt drei Risiken:

1. die aktive Produktion in Block 11
2. die Nachbetriebsphase in Block 1
3. das Standortzwischenlager

Unter sicherheitstechnischen Gesichtspunkten ist eine Erweiterung dieser Risiken nicht tolerierbar. Abfälle aus der Wiederaufbereitung und/oder von anderen Kernkraftwerksstandorten dürfen deshalb im Standortzwischenlager in Philippsburg nicht aufgenommen werden.

Der Gemeinderat der Stadt Philippsburg beschließt, ausgehend von diesen Tatsachen und vor dem Hintergrund, dass niemand in Philippsburg das Zwischenlager am Kernkraftwerkstandort Philippsburg gewollt hatte, folgende Resolution:

• Wir fordern den Bund und die Länder auf, an der derzeitigen Genehmigungs- und Rechtslage für Standortzwischenlager unumstößlich festzuhalten.

• Wir fordern den Bund und die Länder auf, noch vor Ablauf der Genehmigungsfrist für die Zwischenlager für eine Endlagerung der bestrahlten Brennelemente außerhalb der Standort-Zwischenlager zu sorgen.

• Wir fordern den Bund und die Länder auf, für die Endlagerung von hochradioaktivem Müll unverzüglich in tiefen geologischen Formationen nach geeigneten Endlagern zu suchen.