Bundeswahlgesetz neu geregelt

Olav Gutting MdB informiert aus Berlin

Foto Olav Gutting MdBDer Deutsche Bundestag hat in dieser Woche dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zur Änderung des Bundeswahlgesetzes zugestimmt. Mit der Vorlage reagierten die Abgeordneten auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter sehen einen Verstoß gegen die Verfassung, wenn der mathematische Effekt des sog. negativen Stimmengewichts bei „einem Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder einem Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann“. Mit der Abschaffung der Landeslistenverbindung, mit der bisher die in einem Bundesland errungenen Zweitstimmen einer Partei mit den in einem anderen Land erzielten Zweitstimmen verrechnet wurden, wird dieser Effekt nun ausgeräumt.

Zudem wird mit der neuen Regelung eine tendenzielle Reduzierung der Überhangmandate erreicht. Die bewährte Struktur des personalisierten Verhältnis­wahlrechts mit der eigenständigen Bedeutung von Erst- und Zweitstimme bleibt dagegen erhalten. Das Wahl­system hat seit der ersten Bundestagswahl im Jahre 1949 mit den im Laufe der Zeit erfolgten Veränderungen zu einer im Wesentlichen proportionalen Sitzver­teilung, zu stabilen Regierungen und zum Einzug neuer Parteien ins Parlament geführt.

Es gewährleistet also einen handlungsfähigen sowie stabilen Deutschen Bundestag und stellt einen fairen Interessenausgleich der großen und kleinen Parteien dar.