Erweiterung des Euro-Rettungsschirms

Olav Gutting MdB informiert zum Thema Euro

An diesem Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die parlamentarische Beratung der Erweiterung des Euro-Rettungsschirms aufgenommen. Bundesfinanzminister Schäuble warb bei den Abgeordneten um Zustimmung für das Gesetz, das Ende September verabschiedet werden soll. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets hatten am 21. Juli 2011 Maßnahmen zur „Flexibilisierung" der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität (EFSF) vereinbart. Ziel der Flexibilisierung ist es, Ansteckungsgefahren noch frühzeitiger und entschlossener entgegentreten zu können. Für die Eurozone insgesamt können sich aus Entwicklungen wie in Griechenland Gefahren ergeben.

Mit der EFSF war im Mai 2010 ein temporärer Rettungsschirm aufgespannt worden, der im Jahr 2013 durch den Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) abgelöst werden soll. Die Erfahrungen der vergangenen Monate zeigen, dass die Schlagkraft der EFSF in bestimmten Punkten gestärkt werden muss. Um etwa die zugesagten Mittel in Höhe von 440 Milliarden Euro auch tatsächlich ausleihen zu können, wird der Garantierahmen auf 780 Milliarden Euro erhöht. Der deutsche Gewährleistungsanteil steigt von 123 auf 211 Milliarden Euro.

Außerdem werden weitere Instrumente geschaffen, um vor allem mögliche Ansteckungseffekte frühzeitig unterbinden zu können: Neben Kredite treten als Möglichkeit vorsorgliche Kreditlinien oder das Aufkaufen von Anleihen von Eurostaaten am Primärmarkt. Unverändert bleibt: Hilfe gibt es nur bei einer Gefährdung der Finanzstabilität der Eurozone insgesamt und nur im Gegenzug für ein striktes finanz- und wirtschaftspolitisches Reformprogramm.

„Die Ursachen der Probleme müssen die Länder selbst lösen“, betonte Schäuble. Die Haushalte der Länder müssten angepasst und Defizite zurückgeführt werden. „Die Lösung der Strukturprobleme können wir den Ländern, die Hilfen erhalten, nicht ersparen“, sagte der Finanzminister. Schäuble knüpfte die Auszahlung weiterer Teilbeträge daran, dass Vereinbarungen eingehalten würden. „Die Lage ist ernst in Griechenland“, denn im Augenblick sei die Troika-Mission unterbrochen. Die Troika aus Europäischer Kommission, Europäischer Zentralbank (EZB) und Internationalem Währungsfonds (IWF) ist zunächst ergebnislos aus Griechenland abgereist. Mit dem jetzt eingebrachten Änderungsgesetz zum StabMechG werden die Beschlüsse der europäischen Staats- und Regierungschefs zur Ertüchtigung und weiteren Flexibilisierung des Rettungsschirms EFSF vom 11. März 2011 und 21. Juli 2011 in nationales Recht umgesetzt und die EFSF in die Lage versetzt werden, ihre Aufgabe besser erfüllen zu können, ohne dass von ihren Grundprinzipien - klare Voraussetzungen für den Einsatz, klare Auflagen und Bedingungen beim Einsatz - abgewichen wird.