Die Energiewende in Deutschland ist eingeleitet!

Historische Stunde im Bundestag: Im großen Konsens wird Atomausstieg bis 2022 besiegelt

Foto: Ökologisches Energiehaus, das restlos unabhängig vom öffentlichen Stromnetz ist. / © Luise  / pixelio.de

Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche die gesellschaftliche Grundentscheidung, die nach der Havarie des Kernkraftwerks von Fukushima am 11. März 2011 getroffen wurde, dass nämlich Deutschland seine Energieversorgung in Zukunft aus erneuerbaren Quellen decken wird, mit großer Mehrheit parlamentarisch umgesetzt. Nach einer mindestens 30-jährigen kontroversen, teils unversöhnlichen Debatte steigt Deutschland als erste führende Industrienation bis zum Jahr 2022 endgültig aus der Atomenergie aus. In namentlicher Abstimmung haben die Abgeordneten mit breiter parteiübergreifender Mehrheit von 513 Ja-Stimmen bei 79 Nein-Stimmen und 8 Enthaltungen ein über 700 Seiten starkes Gesetzespaket zur Umsetzung der christlich-liberalen Energiewende auf den Weg gebracht.

Mit diesem sollen Stromnetze schneller ausgebaut, Gebäude besser gedämmt und der Ökostromanteil bis 2020 stark erhöht werden. Wie sehen die Gesetzentwürfe zum Atomausstieg und zur Energiewende im Einzelnen aus: Bei der Novelle des Atomgesetzes übernahmen die Koalitionsfraktionen den Regierungsentwurf vom 6. Juni 2011: Die acht derzeit abgeschalteten Kernkraftwerke kommen nicht mehr an das Netz, die restlichen neun werden stufenweise bis 2022 abgeschaltet.

Mit dem Netzausbaubeschleunigungsgesetz (NABEG) wird dafür gesorgt, dass Strom aus regenerativen Energien möglichst rasch in größerem Umfang in das Netz eingespeist und transportiert werden kann. Dazu kann die Bundesnetzagentur für länder- und grenzüberschreitende Höchstspannungsleitungen nunmehr sowohl die Fachplanung als auch die Planfeststellung federführend koordinieren. Das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsrahmens für die Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (EEG) zielt darauf ab, den Anteil erneuerbar produzierten Stroms bis spätestens 2020 auf mindestens 35 Prozent zu erhöhen.

Mit dem Angebot einer Marktprämie wird eine Brücke für die Integration in den regulären Strommarkt gebaut. Indem die EEG-Umlage den Betrag von 3,5 Cent pro Kilowattstunde nicht übersteigen soll, wird die Bezahlbarkeit des EEG erhalten. Damit die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Unternehmen nicht über Gebühr belastet wird, wird eine lineare, breit gefasste Ausgleichsregelung eingeführt. Das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften hat im parlamentarischen Verfahren ebenso wie das Gesetz zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden im Wesentlichen Klarstellungen erhalten.

Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden setzt nunmehr mit dem Tag seines Inkrafttretens neue steuerliche Anreize: Sanierungsmaßnahmen, die zu einer überdurchschnittlichen Energieeffizienz führen, verringern auf zehn Jahre verteilt die Steuerbemessungsgrundlage. Damit soll eine möglichst umfassende Gebäudemodernisierung gefördert werden.

Das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung eines Sondervermögens „Energie- und Klimafonds“ (EKFG) stellt einen Ausgleich für die entfallenden Beiträge der Kernkraftwerksbetreiber zum Klimafonds (EKF) her. Dazu gehen die Erlöse aus dem Emissionshandel ab 2013 vollständig in den EKF.

Die Bürger und Unternehmen in unserem Land vertrauen darauf, dass Strom zu jeder Tages- und Nachtzeit, in jeder Menge und zu bezahlbarem Preis vorhanden ist. Darauf können sie sich weiter verlassen.

Unser Energiesystem muss das wirtschaftliche Fundament unseres Landes stärken, zum wichtigen Impulsgeber für Innovation und technologischen Fortschritt werden, die natürlichen Lebensgrundlagen bewahren und unser Klima schützen helfen. Deutschland darf nicht von Stromimporten abhängig werden, sondern muss seinen Nettobedarf eigenständig erzeugen können. Das ist – gerade auch wegen der eingeleiteten umfassenden Energiewende – weiterhin der Anspruch der christlich-liberalen Koalition.

Bildquelle: Ökologisches Energiehaus, das restlos unabhängig vom öffentlichen Stromnetz ist. / © Luise / pixelio.de