Der Weg zur Energie der Zukunft

Olav Gutting MdB berichtet aktuell aus Berlin: Beginn der parlamentarischen Beratungen zum geordneten Ausstieg aus der Atomkraft

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Durch die Verabschiedung des Gesetzentwurfs zum Atomausstieg durch das Bundeskabinett an diesem Montag und die Vorlage eines dazugehörigen Gesetzespaketes der christlich-liberalen Koalition startete der Deutsche Bundestag in dieser Woche in die Beratungen über eine radikale Wende in der Energiepolitik, die ein endgültiges Aus für die Atomkraft ab 2022 in Deutschland vorsieht. Noch vor Beginn der Sommerpause sollen die Reform des Atomgesetzes sowie mehrere Begleitgesetze wie etwa des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes oder der Energieeinsparverordnung durch Bundestag und Bundesrat beschlossen werden. Im Anschluss an die Regierungserklärung von Bundeskanzlerin Angela Merkel zur Energiepolitik mit dem Titel "Der Weg zur Energie der Zukunft" hat an diesem Donnerstag die erste Lesung der von CDU/CSU und FDP insgesamt sieben eingebrachten Vorlagen begonnen.

Ausgangspunkt der jetzigen Überlegungen ist die Katastrophe von Fukushima vom März dieses Jahres. Die Union hat in deren Folge einen intensiven gesellschaftlichen, technischen und politischen Dialog geführt und im Ergebnis beschlossen, bis Ende 2022 in Deutschland vollständig auf Kernenergie zu verzichten. Dieser Ausstieg erfolgt in Form eines geordneten Abschaltplans, bei dem jedem Kraftwerk gesetzlich ein Datum zugeordnet wird, an dem es spätestens vom Netz gehen muss. Das nun in den Bundestag eingebrachte Maßnahmenpaket wird mehr Klarheit und bessere Planbarkeit in den Atomausstieg bringen.

Im Gegensatz zum rot-grünen Ausstiegsbeschluss, der lediglich Reststrommengen definierte und damit letztlich den Betreibern die Entscheidung überließ, wann das letzte Kernkraftwerk vom Netz gegangen wäre, wird nun ein festes Ausstiegsdatum genannt und auch gesetzlich geregelt. Entsprechend sicherer werden zukünftig die Investitionsbedingungen für die erneuerbaren Energien, weil man nun weiß, bis wann welche Kernkraftstrommengen tatsächlich durch regenerative Quellen ersetzt werden müssen.

Nicht mehr anlaufen sollen die sieben ältesten Kernkraftwerke, die nach der Katastrophe von Fukushima im Zuge eines Moratoriums vorläufig abgeschaltet worden waren, sowie die ohnehin vom Netz genommene Nuklearanlage Krümmel. Einer dieser Atommeiler soll jedoch bis 2013 als "Kaltreserve“ vorgehalten werden, um im Winter im Fall von Stromengpässen Lücken schließen zu können.

Nach Verhandlungen mit den 16 Ministerpräsidenten in der vergangenen Woche sagte die Bundeskanzlerin eine Prüfung der Frage zu, ob diese Reserve eventuell auch über Kohle oder Gas gesichert werden kann. Zudem einigten sich Angela Merkel und die Länderchefs darauf, dass die restlichen neun Atommeiler von 2015 an stufenweise in Zwei-Jahres-Schritten stillgelegt werden. Die drei neuesten Anlagen sollen dann 2022 ihre Produktion beenden. Die durch den Ausstieg wegfallenden Strommengen sollen durch erneuerbare Kapazitäten sowie fossile Anlagen, besonders Gaskraftwerke, kompensiert werden. Planung und Errichtung neuer Anlagen sowie der Ausbau der Netze, die den auf See und an Land im windreichen Norden erzeugten Ökostrom in den Süden transportieren sollen, werden beschleunigt.

Außerdem hält die Bundesregierung an ihrem Ziel fest, bis 2020 die Versorgung zu 35 Prozent auf regenerative Quellen zu stützen. Windstrom an Land soll bei der EEG-Förderung nicht schlechter als Offshore-Elektrizität gestellt werden. Zur nun einzuleitenden Energiewende gehören unter anderem die verstärkte Förderung der Gebäudesanierung und der Elektromobilität. Die Koalitionsfraktionen haben im Entscheidungsprozess der letzten beiden Monate mit der Bundesregierung eng und zielgerichtet zusammengearbeitet. Im jetzt eingeleiteten Gesetzgebungsverfahren wird die Union darauf achten, dass die Energieversorgung in Deutschland sicherer und sauberer wird und für den Endverbraucher und die Industrie bezahlbar bleibt.

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