Steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen

MdB Olav Gutting als Berichterstatter vor dem Deutschen Bundestag

Foto Olav Gutting MdB / © Busse

Berlin/Bruchsal. Eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden ist geplant. Als Berichterstatter des Finanzausschusses nahm heute der Bundestagsabgeordnete des Wahlkreises Bruchsal/Schwetzingen, Olav Gutting, im Plenum des Deutschen Bundestags Stellung zum Gesetzentwurf, der eine steuerliche Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden vorsieht. Eingebracht hatten die Vorlage die Fraktionen von CDU/CSU und FDP. Die Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen bezieht sich auf Wohngebäude, die vor 1995 gebaut wurden.

Wie Gutting betont, wird die Förderung "zielgerichtet" ausgestaltet. Sie stellt auf das energetische Ergebnis der durchgeführten Baumaßnahmen ab und setzt voraus, dass durch die jeweiligen Maßnahmen der Energiebedarf des Gebäudes erheblich verringert wird. Dies ist durch die Bescheinigung eines Sachverständigen nachzuweisen. Wenn Einkünfte vorhanden sind, werden die Aufwendungen für die Maßnahmen über zehn Jahre im Rahmen der jeweiligen Einkunftsart abgeschrieben. Steuerpflichtige, die das Objekt selbst nutzen, können die Aufwendungen wie Sonderausgaben in gleicher Weise geltend machen.

Vor dem Bundestag führte Gutting aus, dass sich Deutschland das Ziel gesetzt habe, die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um mindestens 80 Prozent zu senken.

"Mit dem im Herbst 2010 verabschiedeten Energiekonzept und vor dem Hintergrund von Fukushima hat die Bundesregierung die notwendigen Weichen gestellt", so Gutting.

Der Gebäudebereich weise ganz erhebliche Potenziale zur Energie- und CO2-Einsparung auf. Um das anspruchsvolle Ziel einer nachhaltigen Verringerung der Treibhausgas-Emissionen zu erreichen, müssten diese Potenziale erschlossen werden. Dazu bedürfe es zusätzlicher Anreize zur energetischen Gebäudesanierung.

Beschlossen wurde vom Bundestag, den Entwurf an die zuständigen Ausschüsse zur weiteren Vorbereitung zu überweisen.