Modernisierung des Unternehmenssteuerrechts

Beitrag von Olav Gutting MdB (Wahlkreis Bruchsal-Schwetzingen) für den Newsletter "Fürs Ländle in Berlin" der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg

Die deutsche Wirtschaft steht vor großen Herausforderungen: Angesichts veränderter Rahmenbedingungen müssen wir Deutschlands wirtschaftliche Stärke immer wieder neu sichern. Der Systemwettbewerb mit China, die Energiesicherheit unseres Industriestandorts, die internationalen Einflüsse der Globalisierung oder auch der bevorstehende EU-Austritt des Vereinigten Königreichs – all das erfordert klare Konzepte der CDU.

Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft trotz der Widrigkeiten zu erhalten, ist eine Modernisierung des deutschen Unternehmenssteuerrechts zwingend notwendig; dies gehen wir mit unseren Reformvorschlägen an. Das Hauptziel, die Steuerbelastung für Unternehmen auf 25 Prozent zu begrenzen, soll über eine Reform des Gewerbesteuerrechts, des Außensteuerrechts sowie die Schaffung einer rechtsformneutralen Besteuerung („Optionsmodell“) erreicht werden.

Flankiert werden diese für die Unternehmen spezifischen Rechtsänderungen durch die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags für Privatpersonen und Unternehmen, auch im Rahmen der Körperschaft- und Abgeltungsteuer.

Wichtig ist nun, einen Beschluss über die Abschaffung des Solidaritätszuschlages zu fassen, unabhängig von den einzelnen Entlastungsstufen und Entlastungszeitpunkten! Weitere Forderungen im Zusammenhang mit dem Unternehmenssteuerrecht beziehen sich auf den Abbau von Bürokratie, auch durch Nutzung der Digitalisierung, um zum Beispiel Erklärungs- und Meldepflichten zu reduzieren, die Forcierung der zeitnahen Betriebsprüfungen und die Optimierung bestehender Strukturen. So soll die steuerliche Forschungsförderung für alle Unternehmen (unabhängig von ihrer Größe) eingeführt und die Abschreibungsbedingungen verbessert werden, um Liquidität für Investitionen zu schaffen.

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