Bundestag beschließt Elterngeld Plus

Foto - Copyright: CDU Deutschlands - Dominik Butzmann

Über eine flexible Kombinationsmöglichkeit aus Elterngeld, Elterngeld Plus und Partnerschaftsbonus berieten die Abgeordneten am gestrigen Freitag entsprechend einem Regierungsentwurf zum Elterngeld Plus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz. Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Eltern das Elterngeld Plus bei gleichzeitiger Teilzeitarbeit doppelt so lange nutzen können wie das bisherige Elterngeld. Bislang ist eine Kombination aus Elterngeld und Teilzeit zwar auch schon möglich, der Lohn aus der Teilzeitbeschäftigung mindert jedoch die Höhe des ausgezahlten Elterngeldes, ohne dass sich deshalb die Bezugsdauer verlängert. Zudem soll ein Partnerschaftsbonus eingeführt werden. So soll sich die Bezugsdauer des Elterngeldes Plus um vier Monate für jeden Elternteil verlängern, wenn beide pro Woche 25 bis 30 Stunden arbeiten.

Elterngeld, Elterngeld Plus und der Partnerschaftsbonus sollen sich zudem kombinieren lassen. Insgesamt soll die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes Plus bei 28 Monaten liegen. Das bisherige Elterngeld kann maximal 14 Monate bezogen werden.

Auch die Elternzeit soll flexibler gestaltet werden. So sollen Eltern wie bisher bis zum dritten Geburtstag des Kindes eine unbezahlte Auszeit aus dem Berufsleben nehmen können. Zudem soll zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes eine Auszeit von bis zu 24 Monaten möglich sein. Diese 24 Monate sollen dann in drei statt wie bisher zwei Abschnitte aufgeteilt werden können.

Foto/Copyright: CDU Deutschlands/Dominik Butzman

 

Attachments:
Download this file (flugblatt-mehr-zeit-fuer-familien-061114.pdf)CDU-Flugblatt[Mehr Zeit für Familien]312 kB