Asylsystem zugunsten wirklich Verfolgter entlastet

Bundesrat stimmt dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz zu

Copyright Grafik Asyl: Politisch Verfolgte wirksam schützen: CDU Deutschlands.

Der Bundesrat hat nach langem Ringen in seiner Sitzung vom vergangenen Freitag dem „Gesetz zur Einstufung weiterer Staaten als sichere Herkunftsstaaten und zur Erleichterung des Arbeitsmarktzugangs für Asylbewerber und geduldete Ausländer“ zugestimmt. Hierzu erklärte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion und Vorsitzende der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag, Thomas Strobl: „Nach dem Grundgesetz genießen politisch Verfolgte Asyl. Damit dieses Recht zum Beispiel den Flüchtlingen aus Syrien und dem Nordirak zugutekommt, entwickeln wir unser Asylsystem weiter. Unser Asylsystem muss den politisch Verfolgten schnell eine sichere Zuflucht gewähren; es darf aber auch Menschen, die nicht verfolgt sind, keine falschen Hoffnungen machen. In diesem Jahr sind bisher mehr Asylbewerber aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina gekommen als aus Syrien. Das verstehen viele Menschen in Deutschland nicht. Mit dem nun beschlossenen Gesetz wird das Asylverfahren für Bewerber vom Balkan beschleunigt. Wir werden aber weitere Schritte benötigen, damit abgelehnte Bewerber zügig in ihre Heimatländer zurückkehren. Dazu gehören weitere Stellen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, um die Asylanträge so schnell wie möglich zu bearbeiten. Aber auch die Länder und Kommunen sind gefordert, ihren Beitrag zu einem effektiven Asylsystem zu leisten."

 

Hintergrund: Mit dem am vergangenen Freitag im Bundesrat verabschiedeten Gesetz, das der Bundestag bereits vor der Sommerpause beschlossen hatte, werden Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina als sichere Herkunftsstaaten anerkannt. Zugleich erleichtert das Gesetz befristet den Arbeitsmarktzugang für Asylbewerber und geduldete Ausländer, erlaubt Geldleistungen als Regelfall und ersetzt die Residenzpflicht durch eine Wohnungsmeldepflicht.

Viele Personen, die einen Antrag auf Gewährung politischen Asyls stellen, haben praktisch keine Aussicht auf Erfolg. Dies gilt etwa für mehr als 99 Prozent der Anträge aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina. Rund 25 Prozent der in Deutschland gestellten Asylanträge stammen von Asylbewerbern aus diesen Ländern. Trotz der Aussichtslosigkeit müssen die Menschen, solange über die Anträge nicht entschieden ist, im Rahmen der bestehenden Quotenregelung zur Unterbringung auf die Kommunen verteilt werden, denen damit eine zusätzliche Bürde aufgetragen wird. Gleichzeitig können die Anträge etwa von Menschen aus Syrien, deren Asylanträge zu über 90 Prozent anerkannt werden, nicht schnell genug bearbeitet werden.

Mit der Einstufung als sichere Herkunftsstaaten werden Anträge aus Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herzegowina künftig schneller entschieden werden können, so dass mehr Kapazitäten für wirklich Verfolgte frei sein werden. Nur ein gerechtes Asylsystem, das nicht als Vehikel für ungeregelte Zuwanderung funktioniert, hat die Akzeptanz der Bevölkerung.

Mit dem Gesetz bekommen Asylbewerber außerdem nun früher (bereits nach drei Monaten, wenn geeignete deutsche Bewerber nicht vorrangig für diese Arbeit zur Verfügung stehen) die Möglichkeit, durch die Aufnahme einer Arbeit ihren Lebensunterhalt selbst sicherzustellen. Wer in Deutschland bleiben darf, sollte so schnell wie möglich arbeiten dürfen und Steuern und Beiträge zahlen. Dies ist ein wichtiger und guter Beitrag zur Integration dieser Menschen. Möglich wurde der vorliegende Kompromiss durch die Zustimmung von Baden-Württemberg im Bundesrat.

Copyright Grafik "Asyl: Politisch Verfolgte wirksam schützen": CDU Deutschlands