Gutting: Mindestlohn/Saisonarbeiter: Praktikable Lösung gefunden

Olav Gutting MdB in seinem Berliner Büro

Berlin. Die große Koalition ist beim gesetzlichen Mindestlohn auf der Zielgeraden. Am Donnerstag soll das Vorhaben durchs Parlament. Bis zuletzt wurde um Kompromisse gerungen. Auf Druck der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag hat sich die Große Koalition auf zusätzliche Ausnahmen beim umstrittenen Mindestlohn verständigt. Der Abgeordnete des Wahlkreises Bruchsal-Schwetzingen Olav Gutting begrüßt die nun vorliegende Regelung. "Mir war es wichtig, dass ein Mindestlohn kommt. Ein fairer Lohn muss eine Selbstverständlichkeit sein", so Gutting. Allerdings müssten Sonderfälle berücksichtigt werden. Wenn osteuropäische Saisonkräfte hier für ein paar Wochen bei der Spargelernte helfen, dann müsse das auch ohne Mindestlohn gehen. Gutting hat sich mit Nachdruck dafür eingesetzt, die landwirtschaftlichen Sonderkulturbetriebe seines Wahlkreises vor der existenzbedrohenden Einführung des Mindestlohns von 8,50 Euro zu bewahren.

Der Parlamentarierer hatte sich bis zuletzt bei den Sozialpolitikern seiner Fraktion dafür eingesetzt, dass die sog. Saisonarbeiter, die in den Spargelfeldern, in den Erdbeerbeeten, bei den Winzern etc. von der Mindestlohnregelung ausgenommen werden. Wie Gutting aus der Fraktionssitzung berichtete, sieht der zwischen den Koalitionsfraktionen für die Saisonarbeiter der Landwirtschaft ausgehandelte Kompromiss folgendes vor:

- die Bauern dürfen die Kosten für Wohnen und Verpflegung auf den Stundenlohn anrechnen. Das bedeutet: Sie zahlen formal das Mindestlohn-Niveau von 8,50 Euro brutto, können aber eigene Kosten einrechnen und so den Nettolohn ihre Erntehelfer senken.

- Außerdem müssen Sozialabgaben nur entrichtet werden, wenn die Erntehelfer mehr als 70 Tage arbeiten. Bisher galt eine Frist von 50 Tagen.

Wie nicht anders zu erwarten, kündigten der Deutsche Gewerkschaftsbund wie auch die beiden Oppositionsparteien Widerstand gegen die vereinbarten Ausnahmeregelungen an. Für Gutting steht hingegen fest: "Die Ausnahmeregelungen beim Mindestlohn für Betriebe im Obst- und Gemüseanbau sind keine Durchlöcherung des Gesetzes, sondern ein Beitrag zur Überlebensstrategie heimischer Betriebe". Ohne solche Regelungen würden "manche Arbeitsplätze zukünftig nicht mehr bestehen bleiben oder ins benachbarte Ausland verlagert, wo man aufgrund wesentlich niedriger Mindestlöhne eine erheblich günstigere Wettbewerbsposition antrifft“.