Mehr Markt beim Ausbau erneuerbarer Energien

Foto Windrad / Copyright: Sidney Pfannstiel

Als erstes energiepolitisches Projekt in dieser Legislaturperiode wurde die Reform der Förderung der Erneuerbaren Energien (EEG) auf den Weg gebracht und noch vor der Sommerpause in dieser Woche verabschiedet. Mit einem Anteil von derzeit rund 25 Prozent an der Stromerzeugung ist Strom aus erneuerbaren Energien schon heute kein Nischenprodukt mehr, sondern ein bedeutsamer Teil der Stromversorgung. Das ist ein großer Erfolg der unionsgeführten Koalitionen der letzten Jahre. Jedoch sind auch die Strompreise in den vergangenen Jahren massiv angestiegen. Die Verbraucher zahlen inzwischen jedes Jahr rund 24 Milliarden Euro allein für die Förderung der Erneuerbaren Energien. Das ist mehr als das Dreifache des Länderfinanzausgleichs.

Mit der nun beschlossenen Reform werden drei wichtige Ziele erreicht: Erstens wird durch die Reform des EEG-Fördersystems der Kostenanstieg beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien gebremst. Hierzu enthält der Gesetzentwurf eine Reihe von Regelungen, u.a. die Festlegung verbindlicher technologiespezifischer Ausbaukorridore für die verschiedenen Arten der Erneuerbaren Energien (Wind an Land, Photovoltaik, Biomasse etc.), den Abbau bestehender Überförderungen (z.B. Streichung von Boni) und die stärkere Beteiligung der Ei-genstromerzeuger an der EEG Umlage.

Zweitens werden mit der Neuregelung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG die Entlastungen für die stromintensiven Industrien „europafest“ gemacht. Diese Entlastungen sind unumgänglich für den Erhalt des Industriestandorts und hunderttausender Arbeitsplätze in Deutschland. Sie schaffen Planungssicherheit für die zahlreichen, meist mittelständischen Unternehmen in diesen Branchen. Drittens wird mit dem EEG-Änderungsgesetz der Systemwechsel bei der Förderung der Erneuerbaren Energien eingeleitet. Spätestens ab 2017 soll die Förderung der erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Damit legt nicht mehr die Politik, sondern der Markt die Förderung fest.

Im Mittelpunkt der Novelle stand vor allem auch das Thema Eigenverbrauch. Hier bestand Handlungsbedarf, da immer mehr Verbraucher ihren Strom selber erzeugen und dies zu einem Anstieg der Strompreise bei allen anderen Verbrauchern führt. Dazu erklärte der Energiebeauftragte der CDU/CSU-Fraktion, Thomas Bareiß: „Um dieser Entsolidarisierung entgegenzuwirken, haben wir eine Regelung auf den Weg gebracht, die die Kosten des Ausbaus der erneuerbaren Energien auf möglichst viele Schultern verteilt.“ Künftig müssen neue Eigenversorger mit erneuerbaren Energien- und Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) 40 Prozent der EEG-Umlage zahlen. Neue Photovoltaik-Anlagen bis zu einer Größe von 10 Kilowatt (d.h. Anlagen auf Ein- und Zweifamilienhäusern) bleiben auch weiterhin von der EEG-Umlage vollständig befreit.“

Thomas Bareiß, der an den Verhandlungen zur EEG-Novelle beteiligt war, machte deutlich: „Für die Union ist der Bestands- und Vertrauensschutz eine grundlegende Leitlinie des politischen Handelns. Es brauchte harte Verhandlungen mit der SPD, bis es gelungen war, einige entscheidende Ver-besserungen auf den Weg zu bringen. Der Bür-ger hat ein Recht darauf, dass der Staat seine Zusagen einhält.“ So werden bereits bestehende Eigenversorgungsanlagen auch weiterhin von der EEG-Umlage befreit. „Auch bei der Biomasse konnten wir uns gegen die SPD durchsetzen und einen Eingriff in die Förderung bestehender Anlagen verhindern. Wir haben die Förderung so gestaltet, dass der Ausbau in einem sinnvollen Rahmen weitergeht. Damit Flächenkonkurrenz und „Vermaisung“ vermieden werden, soll der Ausbau überwiegend auf Rest- und Abfallstoffe begrenzt werden. Das nun verabschiedete Gesetz ist ein erster Schritt in dieser Legislaturperiode zur erfolgreichen Fortführung der Energiewende. Eine Reihe wichtiger Punkte konnten in diesem Gesetzesvorhaben noch nicht abschließend geregelt werden, etwa die Ausgestaltung der Ausschreibungsverfahren oder die Frage, wie zukünftig ausreichende konventionelle Kraftwerkskapazitäten bereitgestellt werden sollen. Diese Themen werden wir in den folgenden Monaten noch intensiv beraten“, so Bareiß weiter.

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