Die Mütterrente kommt und schafft mehr Gerechtigkeit

Große Koalition verabschiedet Rentenpaket

Die Mütterrente kommt und schafft mehr Gerechtigkeit - Copyright Grafik: getty images (lizenzfrei) - CDU Deutschlands

Das Rentenpaket steht. Wichtigste Botschaft: Die Mütterrente, die zentrale Zusage der Union, wird kommen. Neun Millionen Mütter von vor 1992 geborenen Kindern werden künftig bei der Rente ein Jahr mehr als bisher pro Kind angerechnet bekommen. Das schafft mehr Gerechtigkeit und anerkennt die Erziehungsleistung der älteren Mütter. Denn sie haben häufiger als heute wegen der Erziehung ihrer Kinder auf Berufstätigkeit verzichtet, Kindergartenplätze waren seltener und der berufliche Wiedereinstieg war deutlich schwieriger als heute. Dabei gilt im Übrigen die Regel: je mehr Kinder erzogen wurden, desto geringer fällt die eigene Rente aus. Deshalb war und ist die verbesserte Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der Rente für die Mütter, die vor 1992 ihre Kinder geboren haben, eine Gerechtigkeitsfrage. Für deren Umsetzung hat sich die Union nachdrücklich und mit Erfolg eingesetzt. Außerdem: Zur Flankierung der Rente mit 67 werden Erwerbsminderungsrenten verbessert und das Reha-Budget aufgestockt. Und auch das SPD-Versprechen zur abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren wird umgesetzt. All das zeigt: Die Große Koalition arbeitet ihre Aufgaben ab und enttäuscht das in sie gesetzte Vertrauen nicht.

Bei der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren konnte die Union eine Reihe von Verbesserungen erreichen, die in intensiven Beratungen durchgesetzt wurden: Das Tor zur Frühverrentung wird geschlossen. Unser Land braucht junge Menschen, die sich etwas zutrauen. Wir brauchen aber ebenso die Älteren, die über einen großen Erfahrungsschatz verfügen. Daher wird wirksam verhindert, dass mit dem neuen Gesetz Brücken in die Frühverrentung gebaut werden. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe und von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende werden nicht angerechnet. Zudem wird die Anrechnung von Arbeitslosengeld durch einen rollierenden Stichtag begrenzt. Dieser orientiert sich am individuellen Renteneintrittsalter. Zwei Jahre Arbeitslosigkeit vor dem 63. Lebensjahr bleiben unberücksichtigt. Wer kurz vor Rentenbeginn unverschuldet arbeitslos wird, wird aber nicht benachteiligt. Es wird Ausnahmen bei Arbeitslosigkeit durch Betriebspleiten geben. Selbständige, insbesondere Handwerker, bleiben nicht von der Rente mit 63 ausgeschlossen. CDU und CSU haben durchgesetzt, dass sie mit berücksichtigt werden, wenn sie nach 18 Jahren Pflichtbeitragszahlung in die freiwillige Versicherung gewechselt sind. Zur Vermeidung von Frühverrentung werden auch hier Arbeitslosigkeitszeiten zwei Jahre vor Rentenbeginn nicht angerechnet. Die Entwicklung zur Rente mit 67 wird verzögert, nicht aber gestoppt oder gar umgekehrt. Das Eintrittsalter in die abschlagfreie Rente steigt schrittweise an, bis ab 2029 wieder erst wie bisher mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gegangen werden kann. Die Rente mit 63 wird schrittweise wieder zur Rente mit 65.

Außerdem kommt die Flexi-Rente. Sie ist Bestandteil des Konsenspakets. Wer das Rentenalter erreicht, scheidet heute in der Regel aus dem Arbeitsverhältnis aus und geht in den Ruhestand. Wesentliches Hindernis zur Fortsetzung der Beschäftigung auch nach Erreichung der Regelaltersgrenze sind Paragraphen. Dieses Hindernis räumen wir aus. Wer länger arbeiten kann und will, kann künftig mit seinem Arbeitgeber einvernehmlich eine Weiterbeschäftigung für einen von vorneherein bestimmten Zeitraum vereinbaren, auch mehrfach. Wir zwingen den Menschen den Ruhestand künftig nicht mehr auf. Und die Betriebe brauchen die Älteren mehr und mehr. Die Flexi-Rente bringt beide Wünsche in Übereinstimmung. Eine Arbeitsgruppe „Flexible Übergänge in den Ruhestand“ wird sich bis zum Herbst mit diesen Fragen befassen und sie verbindlich klären, damit wir zu gesetzlichen Lösungen kommen. Unsere Vorstellung: Jeder bestimmt soweit wie möglich selbst, wann er in Rente geht. Wer früher geht, bekommt weniger Rente, damit es nicht auf Kosten der Allgemeinheit geht, weil jemand kürzer in das Rentensystem einzahlt und früher in Rente geht. Umgekehrt bekommt mehr Rente, wer später geht. Jedes Jahr, das weitergearbeitet wird ohne Rente zu beziehen, bringt mehr Rente. Klar ist aber, dass ein Rentner nicht volles Arbeitsentgelt plus Rente erhalten kann.

Die Landesvorsitzende der Frauen Union Baden-Württemberg und Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz MdB, erklärte anlässlich der Verabschiedung des Rentenpakets an diesem Freitag im Deutschen Bundestag: „Das Rentenpaket beinhaltet ein breites Spektrum von Maßnahmen, die einerseits mit der Mütterrente oder der abschlagsfreien Rente nach 45 Beitragsjahren die Lebensleistung des Einzelnen honorieren, andererseits aber auch den Anforderungen einer immer älter werdenden Gesellschaft gerecht werden. Das von der Union geforderte Instrument der Flexi-Rente, aber auch die Erhöhung des Rehabilitationsbudgets tragen dazu bei, dass die Arbeitskraft und das Know-how der Arbeitnehmer dem Arbeitsmarkt länger erhalten bleibt.“

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