Olav Gutting MdB informiert aus Berlin

Themen: Bundesratsentwurf zur Frauenquote abgelehnt / Kürzere Aufbewahrungsfristen / Bundesregierung beschließt Stabilitätsprogramm /

Foto Olav Gutting MdBBundesratsentwurf zur Frauenquote abgelehnt: Mit der Mehrheit der Stimmen der Koalitionsfraktionen wurde an diesem Donnerstag im Deutschen Bundestag ein Gesetzentwurf des Bundesrates abgelehnt, nach dem bis zum Jahr 2023 40 Prozent der Aufsichtsratsmandate mit Frauen hätten besetzt werden müssen. Hintergrund: Der CDU-Bundesvorstand hat sich in seiner Sitzung am Montag dieser Woche intensiv mit der Frage von Frauen in Aufsichtsräten der deutschen Wirtschaft beschäftigt. Hintergrund war die Debatte um verschiedene Gesetzentwürfe, die an diesem Donnerstag im Deutschen Bundestag zur Abstimmung standen. Die Frauen Union der CDU fordert seit 2010 eine gesetzliche Regelung für einen Frauenanteil von 30 Prozent von Frauen in Aufsichtsräten. Das Ziel ist eine 40-Prozent-Geschlechterquote für Aufsichtsräte. Der Vorschlag einer festen Quote für Frauen in Aufsichtsräten ab 2020, den die beiden Vorsitzenden von CDU und CSU, Bundeskanzlerin Angela Merkel und Ministerpräsident Horst Seehofer abgesprochen hatten, wurde mit großer Mehrheit vom CDU-Bundesvorstand beschlossen und wird in das gemeinsame Regierungsprogramm aufgenommen werden.

Der CDU-Bundesvorstandsbeschluss vom 15.04.2013 im Auszug: „Frauen besetzen Führungspositionen in geringerem Umfang als Männer. Deshalb wollen wir den Anteil von Frauen in Vorständen und Aufsichtsräten von Unternehmen erhöhen und dies gesetzlich regeln. Dabei müssen Bund, Länder und Kommunen bei der Besetzung von Führungspositionen mit gutem Beispiel vorangehen, zum Beispiel in öffentlichen Betrieben, der Verwaltung oder bei der Besetzung von Aufsichts- und Verwaltungsräten. Mit einer ‚Flexi-Quote‘ wollen wir von den Unternehmen fordern, sich selbst zu verpflichten, eine verbindliche Frauenquote für Vorstand und Aufsichtsrat festzulegen. Diese soll öffentlich ausgewiesen werden und darf nicht nachträglich nach unten berichtigt werden. In den letzten elf Jahren hat es insbesondere im Mittelstand positive Ergebnisse bei der Besetzung von Führungspositionen mit Frauen gegeben. Dennoch brauchen wir für die Zukunft ein stärkeres Maß an Verbindlichkeit. Deshalb werden wir gesetzlich regeln, dass ab dem Jahr 2020 eine feste Quote von 30 Prozent für Frauen in Aufsichtsratsmandaten von mitbestimmungspflichtigen und börsennotierten Unternehmen gilt.“

In der Debatte am Donnerstag appellierte die Vorsitzende der Gruppe der Frauen in der CDU/CSU-Fraktion, Rita Pawelski, an die Unternehmen, die Ankündigung der Union zu einer festen Quote 2020 ernst zu nehmen. Das Gesetz, das 2014 verabschiedet werde, sei ein „Signal an die Unternehmen“, sich nicht zurückzulehnen, sondern direkt mit der Förderung der Frauen zu beginnen. Die unter Rot-Grün ausgehandelte Selbstverpflichtung der Wirtschaft aus dem Jahre 2001 betrachtete Rita Pawelski als gescheitert.

Kürzere Aufbewahrungsfristen: Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP haben eine wichtige Maßnahme des Bürokratieabbaus erneut in den Deutschen Bundestag eingebracht. Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Verkürzung der Aufbewahrungsfristen sowie zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften sollen die bisher zehnjährigen Aufbewahrungsfristen für die Wirtschaft in der Abgabenordnung und im Umsatzsteuergesetz in einem ersten Schritt auf acht Jahre verkürzt werden. Auch die Aufbewahrungsfristen nach dem Handelsgesetzbuch sollen in einem ersten Schritt ebenfalls auf acht Jahre und ab 2015 auf sieben Jahre verkürzt werden. Die Änderung werde ab dem Jahre 2015 zu einem Einsparpotenzial bei den Unternehmen um 2,5 Milliarden Euro führen, sagte der Vorsitzende des Parlametskreises Mittelstand (PKM), Christian von Stetten, zu dem Gesetzentwurf, der an diesem Freitag in erster Lesung auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages stand. Die Bundesregierung hatte diese Maßnahmen Bürokratieabbau bereits im Jahressteuergesetz 2013 vorgesehen, das allerdings im Bundesrat an der rot-grünen Mehrheit gescheitert war.

Bundesregierung beschließt Stabilitätsprogramm: Deutschland erfüllt alle europäischen und nationalen finanzpolitischen Vorgaben. Das Bundeskabinett hat an diesem Mittwoch das von Bundesfinanzminister Schäuble vorgelegte Deutsche Stabilitätsprogramm für 2013 beschlossen, das nun fristgerecht der Europäischen Kommission und dem Ecofin-Rat übersandt wird. Im vergangenen Jahr konnte in Deutschland erstmals seit der Wiedervereinigung gesamtstaatlich ein struktureller Überschuss erzielt werden. Somit wurde das für den Fiskalvertrag wichtige mittelfristige Haushaltsziel eines strukturellen gesamtstaatlichen Defizits von maximal 0,5 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) mit deutlichem Abstand eingehalten. Auf der Grundlage der aktuellen Prognosen wird dies auch im Jahr 2013 und in den folgenden Jahren so bleiben. Deutschland plant somit erstmals dauerhaft strukturelle Überschüsse und wird den im Jahr 2012 erzielten Erfolg fortsetzen.

Die gute Haushaltslage der staatlichen Ebenen und nicht zuletzt die Konsolidierungsstrategie der Bundesregierung ermöglichen jetzt eine deutliche Rückführung der Schuldenquote. Der Schuldenstand, der in diesem Jahr bei rund 80,5 Prozent des BIP liegen wird, sinkt bis zum Ende des Programmhorizonts 2017 voraussichtlich auf rund 69 Prozent. Das Maastricht-Defizit wird in diesem Jahr voraussichtlich rund ½ Prozent des BIP betragen.

Hintergrund: Um Transparenz zu schaffen im Hinblick auf den Zustand der öffentlichen Finanzen in Deutschland, eröffnet das Bundesfinanzministerium anlässlich des neuen Stabilitätsprogramms 2013 das Themenportal www.stabile-haushalte.de. Dieses bietet einen Überblick über die nationalen und europäischen Fiskalregeln, zeigt auf, wie Deutschland diese einhält und erläutert das Kon-zept der wachstumsfreundlichen Konsolidierung, das in den letzten Jahren zu einer sehr erfreulichen Entwicklung der öffentlichen Finanzen geführt hat.