Steuerlücke geschlossen, günstigere Besteuerung für E-Fahrzeuge geöffnet

Klaus-Peter Flosbach MdB und Olav Gutting MdB: Erforderliche Rechtssicherheit für alle Beteiligten soll geschaffen werden

Die unionsgeführte Koalition hat am heutigen Mittwoch im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz beschlossen. Es geht dabei darum, diejenigen Maßnahmen aus dem gescheiterten Jahressteuergesetz 2013 der Koalition, die zwingend einer Umsetzung bedürfen, noch in der laufenden Legislaturperiode in Kraft treten zu lassen. Hierzu erklären der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Olav Gutting: „Der vorliegende Gesetzentwurf trägt den schwierigen Mehrheitsverhältnissen im Bundesrat Rechnung. Der Bundesrat hat auf Betreiben der von SPD und Bündnis 90/Die Grünen geführten Länder das Jahressteuergesetz 2013 der Koalition abgelehnt. Dabei waren in dem Gesetzespaket wichtige steuerliche Maßnahmen enthalten, auf die Bürger, Unternehmen und die Finanzämter angewiesen sind. Daher hat die Koalition jetzt mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz ein abgespecktes Gesetzespaket vorgelegt, das sich auf die wesentlichen - parteipolitisch unstreitigen - Maßnahmen konzentriert.

Es geht dabei insbesondere um Angleichungen an EU-Recht, um Vertragsverletzungsverfahren durch die Europäische Kommission zu vermeiden. Dies betrifft z. B. die Umsetzung der EU-Rechnungsrichtlinie sowie die Anpassungen beim ermäßigten Steuersatz für Kunstgegenstände. Wir legen dem Bundesrat ein zustimmungsfähiges Gesetzespaket vor, um wenigstens in den drängendsten steuerlichen Bereichen einen Konsens zu erreichen und damit auch die erforderliche Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu schaffen.

Wir fordern den Bundesrat auf, seine Verhinderungspolitik aufzugeben und den Weg für das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz freizumachen. Leider konnte aus den geschilderten Sachzwängen in dem Paket nicht jede Maßnahme, die wir gerne umgesetzt hätten, berücksichtigt werden. So waren in dem ursprünglichen Jahressteuergesetz der Koalition z. B. auch Umsatzsteuerbefreiungen für Betreuungsleistungen sowie für Leistungen von Bühnenregisseuren vorgesehen. An diesen Maßnahmen halten wir weiterhin fest. Die Koalition wird nach Abschluss des vorliegenden Gesetzgebungsverfahrens prüfen, wie sich diese Anliegen dennoch möglichst zügig verwirklich lassen.“

Hintergrund: Der Gesetzentwurf wurde von den Koalitionsfraktionen der CDU/CSU und FDP eingebracht. Vorgesehen sind rund 15 Maßnahmen, darunter:

- Umsetzung der Europäischen Amtshilferichtlinie in deutsches Recht. Die Richtlinie bezweckt eine effizientere Zusammenarbeit der Steuerbehörden der EU-Mitgliedstaaten, um Steuern bei grenzüberschreitenden Aktivitäten ordnungsgemäß festsetzen zu können (z. B. Schaffung zentraler Verbindungsbüros in allen Mitgliedstaaten und stufenweise Entwicklung eines automatischen Informationsaustauschs).

- Vorschriften zur Einführung des Verfahrens der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren) sowie für den sich bis dahin ergebenden (Übergangs-)Zeitraum.

- Bekämpfung von steuerlichem Missbrauch („Goldfinger-Fälle“): Bestimmte ausländische Einkünfte, die - z.B. aufgrund eines Doppelbesteuerungsabkommens - in Deutschland steuerfrei gestellt sind, führen über den Progressionsvorbehalt zu einem höheren persönlichen Steuersatz des Steuerpflichtigen. Werden allerdings die inländischen steuerpflichtigen Einkünfte bereits mit dem Spitzensteuersatz besteuert, wirken sich positive Progressionseinkünfte steuerlich nicht mehr aus. Dies wird für Gestaltungen genutzt. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen schiebt dem künftig einen Riegel vor.

- E-Fahrzeuge sollen bei der Bemessungsgrundlage für die 1 Prozent-Versteuerung (sog. Dienstwagenregelung) von einer pauschalen Listenpreisminderung profitieren. Diese hängt von der Batteriekapazität und dem Anschaffungsjahr des Fahrzeugs unter Beachtung eines Höchstbetrags ab.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 28. Februar 2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich am 22. März 2013 mit dem Gesetzentwurf befassen. Das Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig.

Quelle: Mitteilung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion vom 27. Februar 2013