Regierungserklärung zum EU-Haushalt

Olav Gutting MdB berichtet aktuell aus Berlin

Foto: Copyright (c) Deutscher Bundestag - Katrin NeuhauserAm heutigen Donnerstag gab Bundeskanzlerin Angela Merkel eine Regierungserklärung zu den Ergebnissen des Europäischen Rates vom 7. und 8. Februar in Brüssel ab. Darin verteidigte sie die Beschlüsse zum EU-Haushalt. Der in Brüssel gefundene 960-Milliarden-Euro-Kompromiss könne sich "sehen lassen", befand die Bundeskanzlerin. Der Finanzrahmen ermögliche mehr Wettbewerb sowie eine nachhaltige Stabilisierung des Euro, sagte Merkel. Mit ihm werde ein klares Signal gesendet, dass Europa wieder auf mehr Wachstum und mehr Beschäftigung setze, dabei aber nicht die Stabilität des Euro aus dem Auge verliere. Der Haushalt trage den Realitäten Rechnung. Es wäre niemandem zu vermitteln gewesen, wenn alle in Europa sparen müssten, nur Europa selbst nicht, sagte sie.

Neben Kürzungen im Agrarbereich und bei den Fördermitteln für strukturschwache Regionen seien aber auch Investitionen in die Zukunft vorgesehen. Dabei nannte sie die aufgestockten Mittel für Erasmus-Programme zum Studentenaustausch sowie für den Ausbau von Transport- und Energienetzen.

Hintergrund: Die europäischen Staats- und Regierungschefs haben sich im Rahmen des Sondergipfels am 7./8. Februar 2013 auf einen Entwurf für den mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union (EU) geeinigt. Damit ist das Fundament gelegt für die Beratungen darüber, welche Mittel der EU in den Jahren 2014 bis 2020 zur Verfügung stehen sollen. Die gewachsene wirtschaftliche Kraft Deutschlands führt auf der einen Seite zu einer moderaten Erhöhung der deutschen Nettozahlungen und zu einer Reduzierung der Rückflüsse. Auf der anderen Seite steht allerdings die wichtige Botschaft, dass erstmals eine Kürzung der Ausgabenobergrenzen im Vergleich zum aktuellen Finanzrahmen vereinbart worden ist.

Wenn die Mitgliedstaaten konsolidieren müssen, können die Ausgaben der EU nicht in den Himmel wachsen. Für das Inkrafttreten des nunmehr vorgelegten neuen Finanzrahmens ist die Zustimmung des Europäischen Parlaments erforderlich.

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