Ehegatten-Splitting konsequenterweise ausweiten

MdB Olav Gutting für steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe

Foto Olav Gutting MdBBruchsal/Schwetzingen. Geht es nach dem Willen der 13 Christdemokraten, die mit ihren Überlegungen an die Öffentlichkeit getreten sind und für Aufsehen gesorgt haben, dann steht eingetragenen Lebenspartnerschaften demnächst eine Steuerreform bevor. Die Gruppe der Abgeordneten macht sich für die steuerliche Gleichstellung der Homo-Ehe mit der Ehe stark. „Es ist nicht akzeptabel, dass der Politik immer wieder und absehbar vom Bundesverfassungsgericht vorgeschrieben werden muss, diese Ungleichbehandlung abzuschaffen wie jüngst im Urteil zum beamtenrechtlichen Familienzuschlag“, heißt es einem veröffentlichten Papier der 13 CDU-Parlamentariern.

 

„Eingetragene Lebenspartner tragen genauso wie Ehegatten die Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander. Insofern ist das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent.“ Zu den 13 Abgeordneten gehört Olav Gutting, der den Wahlkreis Bruchsal/Schwetzingen in Berlin vertritt.

Nach zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in denen auch die steuerliche Ungleichbehandlung von eingetragenen Lebenspartnerschaften als verfassungswidrig beanstandet wurde, spreche er sich dafür aus, „nun endlich auch die steuerliche Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften als unsere eigene politische Entscheidung umzusetzen.“

Seit der Einführung der eingetragenen Lebenspartnerschaft vor mehr als zehn Jahren tragen Lebenspartner genauso wie Ehegatten die gegenseitigen Unterhalts- und Einstandspflichten füreinander, insofern sei das Steuersplitting auch für Lebenspartnerschaften nur konsequent. Dies bedeute keine Herabsetzung der Ehe oder gar der Familie, so Gutting. In der Debatte werde leider oftmals die Zielrichtung der Möglichkeit zur gemeinsamen steuerlichen Veranlagung verkannt. Beim Splitting gehe es nicht vordergründig um die Förderung der Familie. Schließlich kommen auch Eheleute ohne Kinder und solche, deren Kinder schon aus dem Haus sind, in den Genuss des Splittings.

„Das Ehegattensplitting ist der Ausgleich für die vom Gesetzgeber auferlegten Pflichten“, erklärt Gutting, der auch Mitglied des wichtigen Finanzausschusses ist. Da eingetragene Lebenspartner den gleichen Pflichten wie Ehegatten unterliegen, stehe ihnen auch der entsprechende Ausgleich zu. Er wünsche sich bei der Diskussion dieses Thema auch „unaufgeregte Toleranz“.