Deutscher Bundestag untersucht Mordserie rechtsextremistischer Terrorgruppe

Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Der Deutsche Bundestag bekräftigt die mit den Stimmen aller Fraktionen gefasste Entschließung vom 22. November 2011, mit der er der Trauer um die Opfer der Mordserie der rechtsextremistischen Terrorgruppe `Nationalsozialistischer Untergrund´ Ausdruck gegeben und den Angehörigen der Opfer sein Mitgefühl ausgesprochen hat.“ So lautet die Einleitung eines gemeinsamen Antrags aller im Bundestag vertretenen Fraktionen zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses, der in dieser Woche beraten und beschlossen wurde. Zum Auftrag des Untersuchungsausschusses heißt es im Antragstext weiter: „Der Deutsche Bundestag wird im Rahmen seiner verfassungsmäßigen Rechte alles tun, um seinen Beitrag zu einer gründlichen und zügigen Aufklärung (zu den Hintergründen und Ermittlungspannen im Fall der Mordserie der Zwickauer Neonazi-Zelle) und zu den notwendigen Schlussfolgerungen zu leisten. Dabei geht es insbesondere auch um Struktur und Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden.“

Der Zwickauer Neonazi-Zelle, die sich als Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) bezeichnete, werden bundesweit zehn Morde zur Last gelegt. Dem Untersuchungsausschuss werden elf ordentliche und elf stellvertretende Mitglieder angehören. Die CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg im Deutschen Bundestag wird in diesem Gremium durch den Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im Untersuchungsausschuss, dem Böblinger Abgeordneten Clemens Binninger, und dem Abgeordneten des Wahlkreises Lörrach-Müllheim, Armin Schuster, als stellvertretendes Mitglied vertreten sein.

Die Mitglieder des Untersuchungsausschusses sollen sich ein Gesamtbild verschaffen zur Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“, ihren Mitgliedern und Taten, ihrem Umfeld und ihren Unterstützern, sowie dazu, warum aus ihren Reihen so lange unerkannt schwerste Straftaten begangen werden konnten. Auf der Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse soll der Untersuchungsausschuss Schlussfolgerungen für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden und für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus ziehen und Empfehlungen aussprechen. Der Untersuchungsausschuss soll dazu klären, welche Informationen den Sicherheits- und Ermittlungsbehörden vom 1. Januar 1992 bis zum 8. November 2011 zu den Personen Uwe Böhnhardt, Uwe Mundlos und Beate Zschäpe, zu den sie unterstützenden Personen und Organisationen sowie zu den der Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ oder ihren Mitgliedern zugeordneten Straftaten vorlagen oder bei sachgerechtem Vorgehen hätten vorliegen müssen, wie diese Erkenntnisse jeweils in den Behörden bewertet wurden, wie sie gegebenenfalls zum damaligen Zeitpunkt sachgerecht hätten bewertet werden müssen und welche Aktivitäten durch die Behörden hinsichtlich dieser Personen und Straftaten jeweils erfolgten oder bei sachgerechtem Vorgehen hätten erfolgen müssen.

Den Ausschuss wird ein Ermittlungsbeauftragter nach dem Gesetz über die Untersuchungsausschüsse unterstützen. Danach bereitet der Ermittlungsbeauftragte die Untersuchungen durch den Ausschuss vor und beschafft und sichtet erforderliche Beweismittel. Er ist im Rahmen seines Auftrages unabhängig und hat das Recht, für seinen Ermittlungsauftrag in angemessenem Umfang Hilfskräfte einzusetzen, um die Arbeit des Untersuchungsausschusses zu beschleunigen.

Neben dem Untersuchungsausschuss werden Bund und Länder in einer gemeinsamen, paritätisch besetzten Kommission von vier Experten die Aufklärung der Sachverhalte vorantreiben und Schlussfolgerungen erarbeiten. Der Untersuchungsausschuss und die Bund-Länder-Kommission sind aufgerufen, sich zu ergänzen und sinnvoll zu kooperieren, damit zügig Ergebnisse erzielt werden. Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass Sicherheits- und Ermittlungsbehörden den Rechtsterrorismus wirksam bekämpfen und die unfassbare Mordserie restlos aufgeklärt wird.