Olav Gutting MdB: Rückblick auf die Woche im Bundestag

Themen: Abzug aus Afghanistan beginnt / Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes / Ländliche Entwicklung weltweit verbessern

Abzug aus Afghanistan beginnt: In dieser Woche entschied der Deutsche Bundestag über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF). Die Mandatsobergrenze wird von jetzt 5.350 auf 4.900 Soldatinnen und Soldaten gesenkt. Der Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan nimmt damit konkrete Form an: Nach zehn Jahren wird erstmals die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die dort einen tapferen Einsatz leisten, verringert. 2014 soll der Einsatz in seiner bisherigen Form beendet sein. Dabei muss jedoch klar sein, dass eine verantwortbare Übergabe der Sicherheit immer Vorrang hat vor der Verwirklichung ehrgeiziger Zeitpläne.

Deutschlands militärisches Engagement wird soweit reduziert, wie es sicherheitspolitisch zu verantworten ist. Ein zentrales Kriterium ist die Fähigkeit der Afghanen, die Lage in ihrem Land selber kontrollieren zu können. Dabei bleibt der Aufbau von staatlichen Strukturen insbesondere im Sicherheitssektor eine vordringliche Aufgabe. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung bei dem Ziel, den Übergabeprozess erfolgreich umzusetzen.

 

Aufbau eines transeuropäischen Verkehrsnetzes: Der Deutsche Bundestag hat in dieser Woche den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Leitlinien der Union für den Aufbau des transeuropäischen Verkehrsnetzes beraten. Als Ziel geben diese Leitlinien „die Schaffung eines vollständigen und integrierten transeuropäischen Verkehrsnetzes“ vor, das alle Mitgliedstaaten und Regionen umfassen soll. Der Vorschlag für die Verordnung enthält detaillierte Regelungen, die in das Planungsrecht der Mitgliedstaaten eingreifen und Kompetenzen auf die EU-Ebene verlagern sollen. Die Koordinierungsaufgaben der „Europäischen Koordinatoren“ sind jedoch nicht vereinbar mit nationalen Regelungen und Planungsinstrumenten. Auch stellt das Fehlen eines Planungs- und Haushaltsvorbehalts ein unkalkulierbares Risiko für die jeweiligen nationalen Haushalte der Mitgliedstaaten dar. Deshalb hat der Deutsche Bundestag in einer Stellungnahme nach Art. 23 Abs. 3 GG seine Bedenken zu Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit des Verordnungsvorschlags aufgezeigt und die Bundesregierung aufgefordert, sich in den Ratsverhandlungen dafür einzusetzen, diese aufzulösen.

Ländliche Entwicklung weltweit verbessern: Der Antrag der Koalitionsfraktionen „Ländliche Entwicklung und Ernährungssicherheit weltweit verbessern“, der in dieser Woche abschließend beraten und beschlossen wurde, bestärkt die Bundesregierung in ihrem Ziel, die Entwicklung des ländlichen Sektors zu einem Förderschwerpunkt der deutschen Entwicklungspolitik auszubauen. Dabei soll durch die Unterstützung von „Good Governance“ auf eine Verbesserung der politischen und rechtlichen Rahmenbedingungen in den Entwicklungsländern hingewirkt werden. Auch sollen die Partnerländer dafür gewonnen werden, ländliche Räume zu entwickeln und damit ihren Verpflichtungen zur Durchsetzung des Menschenrechts auf Nahrung in ihren Ländern nachzukommen. Hintergrund des Antrages ist die Tatsache, dass die Zahl der Hungernden seit 1997 wieder ansteigt und 2009 auf eine „Rekordzahl“ von etwa einer Milliarde Menschen angestiegen ist. Damit ist das Erreichen des Millenniumentwicklungszieles, den Anteil der Hungernden auf der Welt bis zum Jahre 2015 auf die Hälfte zu reduzieren, in weite Ferne gerückt.