Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin

Themen: Stuttgart 21 / Ärztliche Versorgung auf dem Land

Foto Olav Gutting MdBAktuelle Stunde zu Stuttgart 21: Anlässlich der erfolgreich verlaufenen Volksabstimmung in Baden-Württemberg und auf Antrag der Koalitionsfraktionen debattierte der Deutsche Bundestag am vergangenen Mittwoch über das Votum zu Stuttgart 21. Eröffnet wurde die lebhafte Debatte im Deutschen Bundestag vom Vorsitzenden der CDU-Landesgruppe Baden-Württemberg Thomas Strobl. Er lobte dieses Votum als „gutes Signal“ für den Standort Deutschland: Auch künftig könnten große Infrastrukturprojekte realisiert werden. Strobl interpretierte das Referendum zu S21 als „Bestätigung für die parlamentarische Demokratie“. Das Volk habe gebilligt, was in diesem Fall bei einem jahrelangen parlamentarischen Prozess abgesegnet worden sei. Der Abgeordnete, der zugleich Vorsitzender der CDU Baden-Württemberg ist, appellierte an die grün-rote Regierung in Baden-Württemberg, nun dazu beizutragen, dass der neue Bahnhof schnell verwirklicht werden kann. „Querschüsse“ aus den Reihen der Grünen und der Landesregierung müssten beendet werden.

Strobl rief Ministerpräsident Wilfried Kretschmann und Verkehrsminister Winfried Hermann auf, den Projektgegnern die neue Situation zu erklären: Die Grünen hätten die Leute „auf die Bäume gebracht und müssen sie nun wieder runterholen“.

Der Wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, plädierte dafür, bei Infrastrukturvorhaben die Bürgerbeteiligung neu zu gestalten, da deren jetzige Form die Bevölkerung offenbar nicht erreiche. Dabei müsse auch eine Beschleunigung der Planungsverfahren angestrebt werden.

Hintergrund: Die Gegner des Projekts, vor allem die Grünen, haben bei der Volksabstimmung in Baden-Württemberg am vergangenen Sonntag eine herbe Niederlage erlitten. Mit 58,8% stimmte eine sehr deutliche Mehrheit gegen das sogenannte „S21-Kündigungsgesetz“ und damit für das Infrastrukturprojekt, während 41,2% sich gegen Stuttgart 21 aussprachen. Auch in der Landeshauptstadt Stuttgart konnten die Projektgegner keine Mehrheit erreichen. Dort stimmten 52,9% für den Weiterbau und 47,1% für den Ausstieg. Die Wahlbeteiligung lag bei nahezu 50 Prozent – für eine Volksabstimmung ein sehr hoher Wert.

Ärztliche Versorgung auf dem Land:
Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen hat der Deutsche Bundestag an diesem Donnerstag dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung zugestimmt. Das Gesetz enthält eine Fülle von Detailregelungen und zielt darauf ab, die ärztliche Versorgung in ländlichen Regionen zu verbessern, indem die Vergütung für Landärzte verbessert wird. Überarbeitet wird die sogenannte Bedarfsplanung, damit es nicht zu viele, aber auch nicht zu wenige Vertragsärzte, –zahnärzte und –psychologen gibt.

Das Gesetz enthält finanzielle Anreize für Mediziner, sich in unterversorgten Gebieten neu niederzulassen oder Praxen zu übernehmen. Landärzte werden von der Budgetbegrenzung ausgenommen. Schrittweise soll eine „ambulante spezialfachärztliche Versorgung“ sowohl von Krankenhaus– als auch von niedergelassenen Fachärzten aufgebaut werden. Abgebaut werden soll die ärztliche Überversorgung in einigen Großstädten. Eingeführt wird eine bundesweit einheitliche Notdienstrufnummer. Wer außerhalb der Sprechzeiten dringend einen Arzt braucht, kann künftig die Nummer 116 117 wählen.

Auf Antrag der Versicherten können die gesetzlichen Krankenkassen ihre Patienten – auch online – „über die in einem Zeitraum von mindestens 18 Monaten“ in Anspruch genommenen Leistungen und deren Kosten informieren.