Rückblick: Regierungserklärung der Bundeskanzlerin / Euro-Rettungsfonds EFSF erhält "AAA" / Bundesverfassungsgericht stoppt Sondergremium

Olav Gutting MdB informiert

Foto: Namentliche Abstimmung am 26.10.11, 135. Sitzung, TOP 1, Thema: Europäischer Rat und Eurogipfel. / Copyright: Deutscher Bundestag / Copyright: (c) Deutscher Bundestag / Lichtblick/Achim Melde

Der Deutsche Bundestag hat sich in dieser Woche mit breiter Mehrheit für die Ausweitung der Wirksamkeit des Rettungsschirms ausgesprochen, mit dem die Schuldenkrise im Euro-Raum gebannt werden soll. Alle Fraktionen mit Ausnahme der Linken stimmten dafür, dass die Europäische Stabilisierungsfazilität (EFSF), der sogenannte Euro-Rettungsschirm, mit Hilfe weiterer Instrumentarien so effizient wie möglich genutzt werden kann. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte zuvor in einer Regierungserklärung eindringlich an die Abgeordneten appelliert, dafür auch vertretbare Risiken einzugehen. Sie wiederholte dabei ihr Credo: „Scheitert der Euro, scheitert Europa.“ Und das dürfe nicht passieren, mahnte die Bundeskanzlerin.

Die Bundesregierung habe die „historische Verpflichtung, das Einigungswerk Europas mit allen uns zur Verfügung stehenden und verantwortbaren Mitteln zu verteidigen und zu schützen“, betonte Merkel. Sie unterstrich außerdem: „Was gut ist für Europa, das ist auch gut für Deutschland.“ Denn kein anderes europäisches Land profitiere wirtschaftlich so stark von der gemeinsamen Währung wie Deutschland. Die Bundeskanzlerin zeigte Verständnis für die Sorgen vieler Bürgerinnen und Bürger. „Die Schuldenkrise bewegt viele Menschen“, sagte Merkel.

Sie unterstrich, dass das Gesamtvolumen der EFSF von 440 Milliarden Euro und der deutsche Anteil in Höhe von 211 Milliarden Euro unter keinen Umständen erhöht würden. Gleichzeitig räumte sie ein, es sei nicht auszuschließen, dass mit der Ertüchtigung der EFSF unter Umständen auch das Risiko wachse, dass Deutschland seine Finanzierungszusagen für den Rettungsschirm einlösen müsse. Nach Abwägung aller Argumente halte sie es aber für vertretbar, das Risiko einzugehen: „Eine bessere Alternative liegt mir nach Prüfung aller Argumente nicht vor. Es wäre nicht vertretbar und nicht verantwortlich, das Risiko nicht einzugehen.“

Als weitere notwendige Maßnahmen zur Bewältigung der Schuldenkrise im Euro-Raum nannte Merkel unter anderem die Einführung von Schuldenbremsen nach deutschem Vorbild in den anderen Mitgliedstaaten, einer Klagemöglichkeit gegen Stabilitätssünder vor dem Europäischen Gerichtshof und einer Finanztransaktionssteuer in der EU. Die Bundeskanzlerin warnte aber auch vor der Illusion, die Schuldenkrise in der Euro-Zone könne über Nacht gelöst werden. Vor allem Griechenland stehe „erst am Anfang eines langen und schwierigen Weges“. Sie sei sich der Tatsache bewusst, dass den Menschen in Griechenland im Zuge des Reformprozesses viel abverlangt werde.

„Sie verdienen unseren Respekt und eine tragfähige Zukunftsperspektive in der Euro-Zone.“ Andererseits müssten Länder wie Griechenland, die die Solidarität Europas in Anspruch nähmen, immer auch Eigenverantwortung übernehmen.

Der Deutsche Bundestag erteilte der Bundeskanzlerin nach ihrer Regierungserklärung mit 503 Ja-Stimmen bei 89 Nein-Stimmen und vier Enthaltungen zu einem fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag ein starkes Mandat für die Verhandlungen in Brüssel. Dazu erklärte der haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Norbert Barthle: „Der Bundestag hat der Bundeskanzlerin die geballte Rückendeckung für die schweren Verhandlungen in Brüssel gegeben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist davon überzeugt, dass der Deutsche Bundestag mit der Wahrnehmung der Beteiligungsrechte einen Beitrag zu einer größeren Akzeptanz europäischer Entscheidungen leistet. Dass dies fraktionsübergreifend geschieht, ist zudem ein großer parlamentarischer Erfolg.“ Er verwies auch auf die Verhandlungserfolge der Bundesregierung aus der letzten Woche: „Die EFSF wird keine Bankenlizenz bekommen, so wie von anderen Staaten gefordert. Damit sind echte Hebel aus gutem Grund nicht möglich.“ Barthle gab sich zudem überzeugt: „Die Bundesregierung wird auch bei der Frage einer Optimierung der EFSF-Instrumente ein gutes Ergebnis erzielen.“

Die US-Ratingagenturen Standard & Poor's, Moody's sowie Fitch bewerteten die Bonität des Eurorettungsfonds EFSF weiterhin mit der bestmöglichen Note. Der EFSF erhielt ein "AAA".

Das Bundesverfassungsgericht stellte in dieser Woche per Eilentscheidung fest, dass die Rechte des Bundestages bei der Euro-Rettung nicht nur von einem aus neun Parlamentariern bestehenden Sondergremium wahrgenommen werden dürften. Für weitere Hilfsmaßnahmen sei die Zustimmung des Deutschen Bundestages erforderlich.

Weiterführende Informationen: Deutscher Bundestag

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