Familienpflegezeit: Deutscher Bundestag beschließt Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

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In dieser Woche haben CDU und CSU mit der „Familienpflegezeit“ ihre Politik zur Stärkung der Familie in dieser Wahlperiode fortgesetzt. Bereits zu Beginn der christlich-liberalen Koalition konnte durch eine deutliche Erhöhung des Kindergeldes und der Kinderfreibeträge die finanzielle Situation von Familien verbessert werden. Mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung werden zudem berufstätige Eltern unterstützt. Eine weitere Förderung erfahren Familien mit dem nun beschlossenen Gesetz zur Familienpflegezeit. Erwerbstätigen soll es ermöglicht werden, ohne große finanzielle Einbußen ihre Arbeitszeit zu verringern, um Zeit für die Pflege von Angehörigen zu haben.

Dabei ist es gelungen, ein modernes Modell zu entwickeln, von dem alle profitieren: die Pflegenden und ihre pflegebedürftigen Angehörigen sowie die Arbeitnehmer und die Arbeitgeber – und das Ganze ohne Milliardenausgaben und ohne einen ungedeckten Scheck auf die Zukunft unserer Kinder. Im Einzelnen sieht das Familienpflegezeitgesetz vor, dass Beschäftigte ihre Arbeitszeit über einen Zeitraum von maximal zwei Jahren auf bis zu 50 Prozent reduzieren können, wenn sie einen Angehörigen pflegen – und das bei einem Gehalt von in diesem Fall 75 Prozent des letzten Bruttoeinkommens.

Zum Ausgleich müssen sie später wieder voll arbeiten, bekommen in diesem Fall aber weiterhin nur 75 Prozent des Gehalts – so lange, bis das Zeitkonto ausgeglichen ist. Um die Risiken einer Berufs- und Erwerbsunfähigkeit gerade für kleinere und mittlere Unternehmen zu minimieren, muss jeder Beschäftigte in der Familienpflegezeit eine entsprechende Versicherung abschließen. Die Prämien hierfür sind allerdings sehr gering.

Damit durch die Lohnaufstockung für die Arbeitgeber keine Belastungen durch eine familienbewusste Arbeitsgestaltung entstehen, können diese zudem beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) ein zinsloses Darlehen im Umfang der Lohnaufstockung beantragen. Zu dem nun mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen beschlossenen Gesetz erläuterte der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß am Donnerstag: „Die Familienpflegezeit ist ein Meilenstein, um Berufstätigkeit und häusliche Pflege besser zu vereinbaren. Ab 2012 können pflegende Angehörige ihre Erwerbsarbeit auf bis zu 15 Wochenstunden reduzieren. Da das reduzierte Arbeitsentgelt zu einem Teil aufgestockt wird, müssen keine massiven Gehaltseinbußen hingenommen werden. Die Pflegezeit wird in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt. So wird es für die Betroffenen zu keinerlei oder nur sehr geringen Einbußen bei den Rentenanwartschaften kommen.“ Bei Arbeitnehmern mit geringem Einkommen wird mit dem nun errichteten Modell sogar Altersarmut verringert, da dieser Personenkreis dank der Familienpflegezeit bei der Rente sogar besser dasteht als ohne.

Weiß erklärte weiter: „Flexibel reduziert werden kann die Arbeitszeit nach Absprache mit dem Arbeitgeber. So muss die Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche lediglich im Jahresdurchschnitt erreicht werden. So kann eine Zeit lang weniger und dann wieder mehr als 15 Wochenstunden gearbeitet werden. Dies wird auch dem Pflegealltag besser gerecht. Die Beschäftigten erhalten während der Pflege- und der Nachpflegezeit, also über vier Jahre hinweg, vollen Kündigungsschutz. Zudem haben sie einen Anspruch auf ihren alten Beschäftigungsumfang, wenn die Pflege des Angehörigen unvorhergesehen endet (etwa bei Heimunterbringung, Genesung oder Tod).“ Das nun geschaffene Modell ergänzt die bisherigen Regelungen des Pflegezeitgesetzes, wonach Beschäftigten eine vollständige oder teilweise – aber unbezahlte – Freistellung von bis zu sechs Monaten für die Angehörigenpflege zusteht. Bereits für die nächste Woche ist mit der Verabschiedung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes eine weitere Verbesserung der Situation von Familien in Deutschland vorgesehen.