"Staatstrojaner": Verbrechensbekämpfung muss rechtsstaatlich erfolgen!

Foto: © Cristine Lietz  / pixelio.deZur Diskussion über den Einsatz sogenannter „Staatstrojanern" erklärte in dieser Woche der Vorsitzende des Netzpolitischen Arbeitskreises der CDU Deutschlands, Michael Kretschmer MdB: Die Unsicherheit über die Rechtmäßigkeit der sogenannten Quellen-Telekommunikationsüberwachung muss schnellstmöglich ausgeräumt werden. Für diese weitreichenden Grundrechtseingriffe bedarf es einer eindeutig formulierten Rechtsgrundlage. Das Bundesverfassungsgericht hat diesbezüglich klare Anforderungen formuliert, die eingehalten werden müssen. Die Bürgerinnen und Bürger haben Anspruch auf eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung unter vollständiger Beachtung ihrer garantierten Freiheitsrechte!

Eingesetzte Software zur Quellen-TKÜ darf auf Computern zu keinerlei Sicherheitslücken führen. Jede Überwachungssoftware muss durch eine unabhängige Stelle auf ihre rechtliche Zulässigkeit geprüft und ihre technischen Möglichkeiten anhand des Codes analysiert werden. Durch Vereinbarungen mit den Anbietern muss ferner eine zulässige und genehmigte Telefonüberwachung bei Voice-over-IP-Gesprächen auch ohne den Einsatz von Überwachungssoftware auf dem Computer des Beschuldigten ermöglicht werden.

Hintergrundinformation: Online-Durchsuchung und „Quellen-TKÜ“
Bei einer Online-Durchsuchung werden die Rechner verdächtiger Personen ohne deren Wissen ausspioniert. Geregelt ist die Online-Durchsuchung im BKA-Gesetz. Welche Grenzen es dabei zu beachten gilt, hat das Bundesverfassungsgericht 2008 in einem Grundsatzurteil festgelegt. Danach dürfen Ermittler private Computer per Überwachungssoftware nur dann ausspähen, wenn Gefahr für Leib und Leben droht oder gar der Bestand des Staates gefährdet ist. Seit dem Volkszählungsurteil des Bundesverfassungsgerichts 1983 ist das informationelle Selbstbestimmungsrecht als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts grundrechtlich anerkannt. Eingriffe in dieses Grundrecht sind von „hoher Intensität“, stellte Karlsruhe fest. Laut BKA-Gesetz muss – soweit möglich – technisch sichergestellt werden, dass Daten, die den Kernbereich privater Lebensgestaltung betreffen, nicht erhoben werden. Dieser sei ein unantastbarer Bereich menschlicher Freiheit, „der der Einwirkung der gesamten öffentlichen Gewalt entzogen ist“. Jede Online-Durchsuchung muss von einem Richter genehmigt werden und ist in ihrer Länge zeitlich befristet. Ein Sonderfall ist die Überwachung von Telefonaten über das Internet. Da Internettelefonate – etwa über Skype – im Normalfall nur verschlüsselt übertragen werden, greift die sogenannte Quellen-Telekommunikationsüberwachung (TKÜ). Ein Spähprogramm auf dem Computer zapft die Daten an der Quelle an, also bevor sie verschlüsselt werden.

Quellen: © Mitteilung der CDU Deutschlands / CDU/CSU-Bundestagsfraktion
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