Bundestag: Reform der Arbeitsmarktpolitik / Anti-Terror-Regelungen verlängert

Olav Gutting MdB informiert aktuell aus Berlin

Reform der Arbeitsmarktpolitik: Der anhaltende Erfolg auf dem Arbeitsmarkt ist der Unionsfraktion Ansporn und kein Ruhekissen. Die Zahl der Arbeitslosen ist in den vergangenen Monaten unter die 3-Millionen-Marke gesunken. Zum ersten Mal wird nach einer Wirtschaftskrise auch ein deutlicher Rückgang der Langzeitarbeitslosigkeit verzeichnet. Insbesondere für Menschen, die bislang auf dem Arbeitsmarkt geringe Chancen hatten, ist das ein großartiger Erfolg. Auf diesem Erfolg ruht sich die christlich-liberale Koalition allerdings nicht aus, sondern geht nach der Reform der Jobcenter und der Reform des Leistungsrechts in dieser Woche mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt die dritte große Baustelle an. Im Zentrum der Bemühungen steht dabei, durch eine wirkungsvollere Förderung den arbeitsuchenden Menschen schneller wieder in Lohn und Brot zu bringen. Gleichzeitig wird in der Grundsicherung für Arbeitsuchende der Bereich der öffentlich geförderten Beschäftigung neu geordnet. Eine gute Arbeitsmarktpolitik verlangt, Arbeitssuchende mit genau der Maßnahme zu unterstützen, die der individuellen Situation am besten entspricht. Deshalb schafft die Bundesregierung mit dem in dieser Woche in zweiter und dritter Lesung verabschiedeten „Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” nicht zuletzt mehr Entscheidungsfreiheit vor Ort. Hintergrund: War bis 2005 eine steigende Sockelarbeitslosigkeit ein typisches deutsches Ar-beitsmarktphänomen, so hat sich in den vergangenen fünf Jahren die Zahl der Langzeitarbeitslosen nahezu halbiert: von 1,7 Millionen auf 886.000 im Juni 2011. Damit war im Juni 2011 ein Drittel der Arbeitslosen langzeitarbeitslos. Im langjährigen Vergleich ergibt sich ein Rückgang des Anteils struktureller Arbeitslosigkeit von 37 Prozent im Jahr 2000 auf 32 Prozent im Juni 2011. (Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Anti-Terror-Regelungen verlängert: Deutschland steht auch zehn Jahre nach dem 11. September 2001 weiterhin im Fadenkreuz des internationalen Terrorismus. Am 2. März 2011 wurde auf dem Frankfurter Flughafen der erste islamistische Anschlag auf deutschem Boden verübt. Mehrere Anschläge wie jene der „Kofferbomber“, der „Sauerlandgruppe“, der „Düsseldorfer Zelle“ sowie jüngste Anschlagsplanungen in Berlin wurden verhindert. Die christlich-liberale Koalition setzt alles daran, die Menschen in Deutschland vor Anschlägen zu schützen. Oberstes Ziel ist es, terroristische Strukturen zu erkennen und zu zerstören.

Deshalb wurden in dieser Woche drei wichtige Vorhaben im Deutschen Bundestag beraten: Durch das „Gesetz zur Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes“ (Terrorbekämpfung), mit dem der Großteil der Anti-Terror-Regelungen um weitere vier Jahre verlängert wird, bleiben alle Terrorismusabwehrbefugnisse der Nachrichtendienste des Bundes, die sich als unverzichtbar erwiesen haben, erhalten. Das „Gesetz zur Errichtung einer Visa-Warndatei und zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes“ ist von zentraler Bedeutung für die Bekämpfung des Visamissbrauchs und des internationalen Terrorismus. Es ergänzt die im Visumverfahren bereits bestehenden Prüfmöglichkeiten und unterstützt die deutschen Visumbehörden bei ihrer Tätigkeit. Die Visa-Warndatei hilft zu erkennen, ob jemand aus dem terroristischen Umfeld nach Deutschland einreisen möchte. Schließlich das „Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention”, durch das der Wirtschaftsstandort Deutschland wirksamer vor Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geschützt wird. Mit diesen Maßnahmen werden den Sicherheitsbehörden die notwendigen Instrumente an die Hand gegeben, um Terrorpläne aufzudecken. Sie werden auch künftig in der Lage sein, Terroristen mit wirksamen Mitteln entgegenzutreten. Deutschland ist ein weltoffenes Land. Wer aber unserer Gesellschaft feindlich gesinnt ist, gegen den wird auch in Zukunft mit aller Härte vorgegangen